Regesten und Urkunden
das
Geschlecht Wangenheim und seine Besitzungen betreffend.
1.
Anno 770—814. Bei der dem Kaiser Karl dem Grossen zugeschriebenenEintheilung und Grenzbestimmung der 4 hohen Dingstühle und Landgerichte inThüringen wird bei Bestimmung der Grenzlinie zwischen den Dingstühlen zuThamsbrück und Gotha, von der Werra in der Gegend von Kreutzburg undFrankenhausen bis zur Unstrut bei Negelstadt, die Schnepfenhart als Grenz-punkt genannt.
Tentzel, Suppl. liist. Gotk. p. 359.
Brückner's Gothascher Kirchen- und »Schulstaat Tom II »Stück 8 p. 5.
Anmerkung. Diese Erwähnung der Schnepfenhart, einer uralten Wan-genlieim 1 sehen Besitzung, würde wohl als älteste historische Nachricht über dienachher im Besitze des Wangcnlieimi seYiew Geschlechts erscheinenden Güter undOrtschaften zu betrachten sein, wenn diese Karl dem Grossen zugeschriebeneEintheilung der Thüringenschen Landgerichte überhaupt historisch nachweisbarwäre, und nicht einer viel spätem Zeit angehörte, was schon daraus evident ist,dass diese Grenzbestimmung ganz willkürlich die Gaugrenzen, wie solche urkund-lich bekannt sind, namentlich im Westgau, durchschneidet.
2.
788 den 19. April. Das Stift Fulda erwirbt von den Grafen Manto undMegingoz ihre Güter im Dorfe Tungidi im Werragau.
Scliannat, Traditiones fuldenses p. 42. trad. 83.
Dronke, Codex diplomaticus fuldensis Nro. 87 p. 53.
Galetti's Gothaisclie Geschickte Tom I p. 211.
Anmerkung. In derselben Urkunde wird der Ort Uuanglieim in pagoGrapfeld genannt, derselbe kann daher nicht Wangenheim bei Gotha, sondernnur Wangheim in Franken sein, wo ein vom Stifte Fulda abhängiges kleinesKloster später bestand. Da nun aber auch der pagus Werringewe, in welchemdieses Tungidi genannt wird, in Franken und zwar südlich vom Salagewe zwi-schen der Fränkischen Saale und dem Main zu suchen ist, so kann der NamenTungidi nur auf das hier liegende heutige Thüngen, den Stammsitz der Herrenvon Thüngen, nicht aber auf Tüngeda im Gerichte Wangenheim bezogen werden,welches in Thüringen und zwar im Westgau gelegen war.
Die obige Annahme Galetti's, welcher Tungidi auf den Wangenheim! sehenOrt Tüngeda bezieht, erscheint daher als ein Irrthum.
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