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Wangenheim'Bches Besitzthum bezieht und Mitglieder des Geschlechts als selbst-stäudig handelnde Personen, und nicht bloss als Zeugen, auftreten. Bisher mei-nes Wissens ungedruckte Urkunden habe ich mit Angabe des Orts, woher siegenommen, vollständig abdrucken lassen. Wenn die Kegeste oder Urkunde miraus irgend einem für die Geschickte der Familie oder im Allgemeinen interes-santen Gesichtspunkte zu besondern Bemerkungen Veranlassung gab, habe ichdiese als Anmerkung hinzugefügt, und in diesen Anmerkungen auch die Resultatemeiner genealogischen Forschungen niedergelegt, welche unsere bisherigenStammtafeln, wie sie in der Gotha diplomatica und andern genealogischen Werkengedruckt sind, und handschriftlich in der Familie cursiren, wesentlich berichtigen.Einzelne Materien, wie z. B. der dynastische Ursprung der Familie und das ihrzukommende Prädikat „Freiherr" , welche ich früher zum Nutzen und Frommenmeinen Herren Vettern in besondern Aufsätzen zusammenhängend bearbeitethabe, konnten hier nicht wieder zum Gegenstand besonderer Darstellung ge-macht werden, und sind daher auch nur hie und da in den Anmerkungen amgeeigneten Orte berührt.
Bei der Reichhaltigkeit des vorhandenen Stoffes habe ich es angemessengefunden, vorläufig mit dem Jahre 1533 einen Abscliluss zu machen, und habegerade dieses Jahr gewählt, weil es den ersten Lehnbrief bringt, in welchem diebeiden Brüderpaare des Winterstein' sehen Stammes als belehnte Familienhäupterauftreten, welche die Stammväter der sog. vier Viertel wurden, in welchen unserStamm bis in die Mitte dieses Jahrhunderts und bis zum Erlöschen des viertenViertels fortgeblüht hat.
Zum Schlüsse habe ich eine chronologische Zusammenstellung der Besitzun-gen des Geschlechts bis zum Jahre 1533 und eine auf die gelieferten Urkundengegründete Stammtafel beider Stämme bis zu jenem Jahre geliefert, und dieserStammtafel weitere genealogische Tafeln hinzugefügt, worin ich mit Beiseite-setzung der Genealogie aller ausgestorbenen Zweige des Geschlechts die Abstam-mung der heute lebenden Familien-Glieder von den Stammvätern der einzelnenLinien beider Stämme, mit welchen die erste Stammtafel schliesst, auf Grund derseitdem richtig erscheinenden Ziegesar'sclien Stammtafeln, wie sie in Gelbke'sGothaischen Kirchen und Schulstaat abgedruckt sind, nachweise.
Wenn ich die Frauen und Fräulein der Familie in den obigen Stammtafeln,in der ersten nur sehr sporadisch, und in den folgenden seit 1533 gar nichtberücksichtigt habe, so dürfen unsre Frauen, Schwestern und Töchter mir dasnicht übel nehmen; bis zum Jahre 1533 habe ich gegeben, was ich urkundlichgeben konnte, nach dieser Zeit habe ich die Aufführung der Frauen unterlassen,weil ich nicht alle mit diplomatischer Sicherheit anzuführen vermochte. Setzenmich die Nachrichten, welche mir zu einer Fortsetzung meines Urkundenbuehsbis auf unsere Tage hoffentlich recht reichlich und authentisch mitgetlicilt werden,dazu in den Stand, so soll das Versäumte gewissenhaft nachgeholt werden.
Ich schliesse also mit der Bitte an alle Mitglieder der Familie, meine Samm-lung von Materialien durch reichliche Beiträge zu vervollständigen und mich zurFortsetzung des Urkundenbuehs bis zu unsrer Familienstiftungs - Urkunde undunsern neuesten Familien-Verträgen in den Stand zu setzen, und werden dannauch möglichst vollständige genealogische Nachrichten über die blühenden wiedie erloschenen Zweige der Familie von mir hinzugefügt werden. Einstweilenbitte ich aber das, was ich zu geben vermochte, als ein Zeichen meiner Liebe zuder Familie, der ich anzugehören die Ehre habe, gütigst anzunehmen.
Hannover, den 9. November 1856.
Friedrich Hermann Albert von Wangenheim.