zugeben. Dagegen versprach der Herzog, die Stadt bis zumAbschlüsse des allgemeinen Conciliums, welches damals zu Tri-dent versammelt war, bei ihrem Glauben zu lassen und überließihr vorläufig Vechelde und das Gericht Asseburg, indem er sichjedoch seine Rechte daran, wie an die übrigen der Stadt ver-pfändeten Stücke für die Zukunft vorbehielt. Dieser Vergleichward am 21. Oktober 1553 von der Stadt angenommen, aberschon im folgenden Jahre droheten neue Feindseligkeiten auszu-brechen, da sich die Stadt entschieden weigerte, auf die Einlösungjener Güter und Ortschaften einzugehen. Der drohende Bruchward zwar durch die Vermittlung Nürnbergs verhindert, dochbeharrte die Stadt auch in der Folge auf ihrer Weigerung.Herzog Heinrich, der des ewigen Haders müde sein mochte undder überhaupt in seinen späteren Iahren milder und dulosamergeworden war, begnügte sich von nun an damit, durch häufigeMahnungen dem Rathe in's Gedächtniß zu rufen, daß er seineAnsprüche an jene von seinen Vorfahren verpfändeten Stückekeineswegs aufgegeben habe. Im klebrigen schien der alte Zwistausgeglichen: die Stadt beschickte regelmäßig die Landtage undder Herzog kam i. I. 1555 mit dem Erbprinzen Julius selbstnach Brannschweig, stieg im Hause des Bürgermeisters Kahleab und gab dem Rathe auf dem Stadthause ein großes Fest,welches von diesem am folgenden Tage erwiedert wurde.
Heinrichs Nachfolger, Herzog Julius, friedlicheren undruhigeren Sinnes als sein Vater, that seinerseits alles Mögliche,um mit der Staot in gutem Vernehmen zu bleiben; aber, seies daß diese die Milde des Herzoges für Schwäche hielt oderdaß sie auf die mehr und mehr emporstrebende Fürstenmachteifersüchtig war, sie zeigte dem freundlichen Verfahren des Her-zogs gegenüber einen kleinlichen Trotz und schien es recht daraufanzulegen, diesen zu offenen Feindseligkeiten zu reizen. Gleichanfangs verweigerte sie ihm die Huldigung, so lange nicht allePunkte, welche zwischen ihr und seinem Vater streitig geblieben,abgethan wären: nach wie vor wollte sie die verpfändeten Güterund Rechte nicht zurückgeben. Hierüber kam es jedoch i. I.1569 zu einein Vergleiche, wonach sich die Stadt dazu verstand,das Gericht Asseburg ohne Wiedererstattung des Pfandschillingsdem Herzoge zu überlassen, doch nur unter der Bedingung, daßer auf alles Uebrige, was durch seine Vorfahren an die Stadtverpfändet oder käuflich überlassen worden war, verzichtete. Sowurden die Gerichte Wendhausen und Eich, die Braunschweigbis dahin nur pfandweise besessen hatte, der Stadt als ein her-zogliches Lehen überwiesen und außerdem begab sich Julius fürsich und seine Nachkommen wolfenbüttelscher Linie ein für alleMal seiner Rechte an Vechelde, die Altewiek, den Sack, dieMünze, die Gerichte, Zölle und Mühlenzinse. Darauf nahmder Herzog persönlich die Huldigung ein und ertheilte der Stadtden großen und kleinen Huldebrief. Bei dieser Gelegenheitbeeiferte sich der Rath, ihm alle mögliche Ehre zu erweisen.Sechs Ohm Wein, zwei Fuder Mumme, sechs Tonnen Ham-
burger, ein Faß eimbecker Bier, endlich vier Fuder Hafer wur-den dem Herzoge verehrt. Zwei fette Ochsen mit vergoldetenHörnern, von vier in die Farben der Stadt (roth mw weiß»gekleideten Gildemeistern geführt, machten die Gilden, ein großesMessingbecken mit dem fürstlichen Wappen und schöner erhabenerArbeit verziert, brachten die Beckenschläger zum Geschenke. DerRath endlich überreichte einen großen vergoldeten Pokal, welcherbis zum Rande mit Goldgnlden angefüllt war. In ähnlicherWeise ward das Gefolge des Herzogs beschenkt; allein trotzdieser Freigebigkeit zeigte die Stadt auch später bei jeter Ge-legenheit ihren störrigen, feindlichen Sinn. Als wenn sie ab-sichtlich Händel suchte, protestirte sie dagegen, daß sie Iulnwin seinen Erlassen „unsere gute Erb- und Landstadt" nenne undweigerte sich trotzig, die Landtage zu beschicken. Obgleich ihrdie Gerichtsbarkeit in der Burg nicht zustand, wollte sie dochnicht leiden, daß herzogliche Verordnungen innerhalb derselbenangeschlagen würden. Ueberhanpt durchkreuzte sie ans jede Weiseselbst die gutgemeinten Plane des Herzogs. Als dieser in derBurg eine Buchdruckern anlegen wollte (1588), brachten die Bür-ger den herzoglichen Buchdrucker Lucius am hellen Tage schimpf-lich zum Thore hinaus. Wie dieser dann auf des HerzogsBefehl sich in Helmsledt niederließ, so erwuchs der vor Kurzemin dieser Stadt gegründeten Hochschule auch noch ein andererVortheil ans den Reibereien zwischen Brannschweig und demLandesfürsten. Denn als sich Julius mit der Stadt um dieWiederbesetzung der Abtei bei dem Aegidienkloster nicht einigenkonnte, ließ er diese Stelle ganz unbesetzt und schenkte einengroßen Theil der Klostergüter der Universität zu Helmstedt.Der von Herzog Julius in Angriff genommenen Schiffbar-machung der Ocker widersetzte sich Braunschweig mit aller Kraft,obgleich die Stadt nur dadurch gewinnen konnte, ja als derHerzog die Festungswerke von Wolsenbüttel auszubessern begann,so wußte sie vom Kaiser ein Verbot dagegen auszuwirken. Ge-stützt auf die abermalige kaiserliche Bestätigung ihrer Privilegienunternahm sie dagegen selbst einen Neubau ihrer Befestigungen,bei welcher Gelegenheit das fürstliche Wappen von den Thorenherabgenommen und durch den städtischen Löwen ersetzt wurde.In ihrem herausfordernden Trotze gegen den Herzog ging sieso weit, ihn öffentlich zu beschuldigen, er habe sich ihrer durchVerrath bemächtigen wollen, und ein braunschweigischer Bürger,mit welchem der Herzog angeblich dieserhalb unterhandelt habensollte, büßte diesen Verdacht mit seinem Tode. Allen diesenfeindlichen Schritten setzte Herzog Julius nur einen passivenWiderstand entgegen, der sich durch Nichts aus der Fassungbringen ließ. Um in's Künftige für die Hegung des Hosgerichteseinen passenden Ort in der Stadt zu haben, beabsichtigte er,das durch Feuer zerstörte Mosthaus wieder aufzubauen; alleindieser Plan scheiterte an der Weigerung seiner lüneburgischenVettern, zu den Kosten des Baues beizutragen. Deshalb kaufteer von dem Kloster Riddagöhausen einen Theil des sogenannten