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11 (1854)
Entstehung
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lichen Hauses Streitigkeiten und Zerwürfnisse immer mehr über-Hand nahmen.

Der günstige Einfluß, welchen diese Verhältnisse auf dieäußere und innere Entwickelung der Stadt ausübten, offenbartesich im Verlaufe der Unruhen, welche i. I. 1292 zu Brann-schweig entstanden; denn obgleich diese Unruhen vorübergehenddas Gemeinwesen erschütterten und den städtischen Frieden bra-chen, so endigten sie doch ganz zum Vortheile der Stadt unddes städtischen Regimentes. Nach dem Ableben des HerzogsWilhelm suchte sich nämlich Heinrich der Wunderliche von Gru-benhagen in den Besitz von Wilhelms Erbe zu setzen und umdazu die Unterstützung der Stadt Braunschweig zu gewinnen,reizte er die Gilden d. h. die geschlossenen Genossenschaften derHandwerker gegen den Rath auf. Vergebens versuchte dieser durchgütliches Zureden den Sturm abzuwenden: die Gilden, welchesich vorzugsweise über Bedrückung des Gewerbes beklagten, er-wählten ans ihrer Mitte 12 Männer, welche ans dem Lanen-thurme^) tagend, sich Eingriffe in den Verkehr und die Markt-ordnung erlaubten. Am Tage des h. Autor 1294 kam es zueinem tumnltnarischen Ausstände: man setzte den Rath ab, er-wählte neue Bürgernleister aus der Mitte der Gilden, trieballerhand Unfug in den Straßen und auf den Plätzen der Stadtund bedrohete einen Jeden, der sich weigerte, Herzog Heinrichvon Grubenhagen die Huldigung zu leisten, mit augenblicklichemTode. Bei diesem Stande der Dinge wandte sich der Rath anHerzog Albrecht von Göttingen mit der Bitte um Schutz undHilfe. Bereitwillig erschien dieser vor der Stadt, ward durchVermittlung des Rathes bei der Neustadt-Mühle über denGraben gelassen und bemächtigte sich sogleich des Rathhausesder Neustadt. Da entsank den Aufrührern der Muth. InBegleitung Herzog Heinrichs entfloh das Haupt derselben, Jo-hann Drake, welcher anfangs mit trotziger Miene und einemHute vor Albrecht erschien, dessen Rand ringsum mit brann-schweigischen Pfennigen benähet war, nebst Vierzigen seinerGenossen aus der Stadt. Ueber die Zurückgebliebenen ergingein strenges Gericht: zehn derselben wurden aufgeknüpft, einer Dietrich von Alefeld in Rücksicht seines hohen Altersenthauptet; die Entflohenen wurden auf Zeitlebens aus derStadt verwiesen.

Nach hergestellter Ruhe schloß der Herzog i. I. 1296 mitder Stadt einen Vertrag, welcher die Rechte der letzteren umein Ansehnliches vermehrte. Er überließ in demselben demStadtrathe seinen Antheil an dem Zolle, der Münze und denMühlen, sowie an den nicht mit dem Stadtrechte begabtenTheilen Altewiek und Sack, versprach die Feinde der Stadt auch

*) Dieser beschützte das Thor (Löwenthor) der Altstadt, welchesüber den Damm nach der alten Wiek führte. Noch heute trägtdas auf der Stelle des Löwenthurmes gelegene Haus diesenNamen.

als seine Feinde zu betrachten und begab sich sogar eines Thei-les seiner vogteilichen Rechte. Daß er und sein Bruder Hein-rich von Grubenhagen so wenig wie ihre Nachkommen in derStadt Hof hielten, sondern sich dort nur durch ihren Bogt ver-treten ließen, trug wesentlich zur Schmälerung des fürstlichenAnsehens bei. Noch mehr mußte dieses sinken, seitdem im Jahre1345) Albrechts Söhne, Ernst von Göttingen und Magnus derFrvmme von Wolfenbüttel, ihren Antheil an der Vogtei in derStadt, sowie in dem Sacke und der alten Wiek an die übrigendrei Weichbilder versetzten. So kam die Stadt mehr und mehrin den Besitz derjenigen herzoglichen Rechte, in welchen nach denBegriffen des Mittelalters die Landeshoheit über einen Ortbestand. Eifersüchtig auf die so errungenen Prärogativen undmißtrauisch gegen die Herzoge ließ der Rath jedesmal, wennein Regierungswechsel Statt fand, die Rechte und Freiheitender Stadt von dem neuen LandeSsürsten bestätigen. So ent-standen (schon seit 1318) die sogenannten Huldebriefe und baldwurde diese Gewohnheit von der Stadt in dem Sinne ausgelegt,daß sie nicht eher verbunden sei, den Herzogen die Huldigungzu leisten, ehe diese nicht durch die Ertheilung jener Briefe derStadt Rechte und Privilegien ohne Ausnahme bestätigt und aner-kannt hätten.

Der erwachende Uebermuth und der aufstrebende Trotz derStadt sollten jedoch, wenigstens zeitweilig, gedemüthigt und ge-brochen werden, nicht zwar durch die Herzoge, sondern durch dieverbündeten Städte. Im Jahre 1374 entstanden in der Stadtneue Unruhen. Wiederum waren es die Gilden, welche sichgegen die drückende Herrschaft des Rathes erhoben. Als ihreBeschwerden über zu hohe Steuern bei dem Rathe kein Gehörfanden, als dieser vielmehr die Gildemeister, welche als dieWortführer der Unzufriedenen galten, bei einem nächtlichenSchmause überfiel, gefangen nahm und einige derselben am Lebenstrafte, brach der Grimm des Volkes zu furchtbaren, blutigenThaten aus. Man rottete sich zusammen, man griff zu denWaffen. Ein Bürgermeister des Sackes, der das Volk vonseinem wilden Beginnen abmahnen wollte, ward auf dem Papen-stiege erschlagen. Dann richtete sich die Wuth des losgelassenenPöbels gegen den bejahrten Großbürgermeister Tile von Damm.Das Haus, welches er bewohnte,die sieben Thürme" genannt,ward erstürmt, geplündert, durchsucht. In einem Hinterstübchendes Nachbarhauses fand man den Greis, zog ihn hervor undschleppte ihn in's Gefängniß. Dasselbe Schicksal traf einengroßen Theil seiner Amtsgenossen. Die Justiz der entfesselten,ihren Leidenschaften preisgegebenen Menge pflegt kurz zu sein.Zwei Tage nach ihrer Einkerkerung es war am ersten Maitraten Tile von Damm und seine Genossen den letzten Gangihren Todesgang an. Man hatte verschiedene Richtplätze fürsie bereitet: Henning Lusken und Ritter Hermann von Gusteddewurden vor dem Rathhause der Neustadt, Hans von Göttingenund Bruno von Gustedde vor ihren Wohnungen enthauptet. Auf