Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
350
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Gcrcchtigkcitcn.

Lothar Franz, da das Viccdomamt erequircn und die Helme vonden Branntcwcinblascii wegnehmen lasse, was ihren ab immemo-riali tomgoro hergebrachten Rechten zuwiderlaufe. Die von We-stcrnhagcn zu Teistungcn und Bcrlingerode, die v. Ha-gen zu Denne (damals unter Schwarzburg. Hoheit) und dievon Wintzingcrodc zu Bodcnstcin und Adelsborn ließeneine Menge alter Zeugen abhören, welche alle am 9. und (4. Nov.1792 einstimmig aussagten, daß der Blasenzinö mit 2 Thlr. jähr-lich an keinem Andern, als ihre Gcrichtshcrrn bezahlt worden. Diev. Wintzingcrodc beriefen sich noch außerdem auf einen altenKaufbrief vom 1. Januar 1337, nach welchem das Haus Bo-dcnstcin nebst allen dazu gehörigen Rechten von Heinrich Grafvon Honstein (Hohenstcin) und seinen beiden Söhnen Heinrichund Bernhard an Bertold v. Worbis Ritter, Hans v.Win hing er ode und Otto v. Rustebcrg verkauft worden, unddarauf, daß ihre Hcbc-Rcgistcr vor 199 und mehr Jahren ergäben,daß sie ohne Streit oder jemandes Einrede, aus ihren Dorfschaftcnden Zins von Bierbrauen und Schenken, auch nachgehends als'/das Branntewcinbraucn in Brauch kommen, um gewissen Accisjährlich solches verliehen und eingenommen."

Dies veranlaßte eine weitere Sollicitation am 21. Nov., in-dem S. Hochwürdcn Gnaden Frhr. v. Schönborn (Kurfürst!.CommissariuS) auf dem Landtage den getreuen Ständen durch denBiccdom von Leyen eröffnen lassen, daß Kurfttrstl. Gnaden dieStändebei den herbrachten gercchtigkeitcn gar nicht becinträgtigcn,sondern einen Jeden dabei gnädigst schützen wollten." Sie hättendarauf Eogiam resoripti begehrt,wozu aber der Vicedom wegenvorgcwanvtcr Verlegung ohnfähig gewesen, und den Beweis oderBeleg unsers Herbringenö verlangt." Bitten daher S. Kurs.Gnaden sie mitDero wcltgebricßcne Ronorosität und berühmtendomons und einer gnädigen Resolution und inbibition an dasViccdomamt, uns bey unsrer wolhcrgebrachtcn possossion volguasi ohngekränkt zu lassen, zu erfreuen."

Diese Resolution des Vicedomamts erfolgte dann auch am15. Febr. 1793 dahin:Daß, ob zwar Jhro Kurs. Gnaden dasvon der Kurmainz. Kammer zeithcro entzogene Branntcweinblascm