Gerechtigkeiten.
1) dem Canzlci-Vedicntcn ... — Thlr. 10 gGr. — HIr.
2) dem Fiscal 1 ,,
3) dcmCanzlci-Boten pro eitations — „ 2 „ 8„
4) für das Decret —- „ 2 „ 12 „
5) und insbesondere jeder Contra-nicnt für jeden der 57 Eimergebrauten Biers dem Erz-
bischof 1 gGr. zusammen . 2 " 7 „ — „
überhaupt also 3 Thlr. 22 gGr. 4 Hie.
Am 6. Dec. 1736 ist darauf eine neue Brau-Ordnung desKurfürsten erschienen und deshalb wurde in der Confercnz am I4. Mai 1737 zu GerbersHausen beschlossen, „wegen der dem§. 10 anncctirtcn juriuin Lwlns, cnusn oommunis mit der übrigen„Ritterschaft des Eichsfeldcs schon bereits beliebter maßen zu mache»„und deswegen Vorstellung zu thun, damit es bey dem alten Her-„kommen verbleiben möge."
Der Ausgang ist nicht bekannt. In der neuern Zeit erhielt idas Gewcrbwcscn eine andere Gestalt und wurde nach Concessionenund Patenten frei gegeben.
5) ZZrannlowein-ZZrenneu und ZZlasen-Zins.
Bald nach den Streitigkeiten zwischen dem Erzbischof, denv. Hanstcin und den Gemeinden über die Bierbrauerei und dasZapfengcld, folgte eine andere über das Vrannteweinbrcnnen undden Blasenzins.
Die Fruchtausfuhr und das Branntcwcinbrcnncn ohne beson-dere Kurfürstl. Erlaubniß muß schon gegen 1678 untersagt worden Iseyn, weil wir dies unter andern als ein besonderes grnvomon der IRitterschaft ausgeführt finden. (Urkb. 621. 11.)
Im Octobcr 1698 war ein gedruckter Befehl des Viccdom-Amts „wegen Entführung der Früchte außer Lande" und desBranntcwcinbrcnncns erschienen. I. F. v. Keudel zu Keudel- Istein und Caspar v. Hanstcin zu Obersten: wandten fich Ideshalb anHcinrich Werner v. Bodungcn zu Martinfcld,der damals ritterschaftl. Deputirter gewesen zu seyn scheint, und