Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
347
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Gerechtigkeiten.

Das den v. H. 1661 gestattete Braurecht in den 3 Dörfern,soviel daselbst consnmirt wird, veranlaßte aber auch Streit unterden v. H. selbst, indem sich des Obristen Ernst Friedrich v. H.(51676) Erben aufWahlhaußen dieses Rechts allein anmaßten.Joh. Siegfried auf Ershausen, der auch den mittlern Hofstn Wahlhausen besaß, erhob deshalb am 19. April 1671 vonObersten« Klage bei dem Kurfürsten und in der Lehnspccificationvon 1673 (Urkb. 616) wurde über die in Werleshansen ent-zogene Braugerechtigkeit geklagt.

In Gerb ershausen ertheilten die v. H. am 27. Juli1674 (Urkb. 612) dem Jost Althansdie Schenke und Seilereides Biers", wofür er von jedem Faß zwei Albus Zapfengcld zah-len und am Ende des Jahrs erlegen soll. Das Bier war alsovon Heiligcnstadt geholt.

In Höh eng andern untersagte der Obcramtmann vonBi ckcn am 2. Jan. 1683 das Bicrbrauen, worauf aber Hansv. H. erwiederte:daß es nur zu eignem Hausgebrauch geschehe,»was ihnen niemals verwehrt gewesen "

So wollte auch am 14. Juni desselben Jahrs die GemeindeWahlhausen dem Richter Eckhard daselbst einen Haustrunkzu brauen verwehren; er berief sich auf die Mainzische Brauord-nung, welche dies jedem Nichter erlaube und will von denGerichtsherrn v. H. geschützt seyn. Von Obersten! erhielt erdenBescheid: er könne nur ein Brauloos haben und der Haustrunkgehe nicht.

1697 bat die Gemeinde Töpfer um denBicrzapfcn", willaber denSchenkzins" zu 7 Thlr. nicht erlegen, und bat am Juli1699 um Ermäßigung auf 5 Thlr., weil das Brauhaus undBrauzcug rcparirt werden müsse. Sie scheint daher auch die Er-laubniß zum Bicrbrauen erlangt zu haben. Werner Sittichv. H. bestand aber auf 6 Thlr.

In Schönhagen wurden am 8. Nov. 1764 nach der"Sportcltare der Mainzischcn Cämmcrcr, Hofrath, Viccdoin, Amts-»vcrweser und Räthe des Eichsfcldeö" zehn angegebene Bicr-Con-traventionen zu folgenden binnen 14 Tagen zu zahlenden Tarenbeurtheilt: