Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
344
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Gerechtigkeiten.

vor erhaltener Audienz seyen die Heiligen- und Duderstädterangekommen, '/man habe daher rathsam gefunden, das Memorialüberreichen zu lassen, darmit nicht denen v. H. zum Nachtheil undPräjuditz, etwas von den Städtischen möchte übergeben werden;ehe wir Audienz erhielten, hat man es also durch den Kammer-diener zu präsentsten vermittelt, worauf den ^ wir zur Audientzgelassen, undt wie S. Churf.-Gnaden den gedachten Monatsuns im Vorbeigehen aus der Messe mit der Handt gnädigst em-pfangen, also haben Sie auch diesmal in dero Gemach gleichmäßiggethan und Unser Anbringen gnädigst gehört, welches eine kurzeWiederholung desjenigen gewesen, was übergeben worden. Wo-rauf S. Chur.-Gnaden im beyseyn des Hr. Cantzlerö geantwortet,Sie wollten den Cavallieren auf dem Eichsfelde gerne Frcund-schaft und Gnade erweisen; es beschwerten sich aber die Städte,das ihnen wegen dieses bierbrauens auf dem Lande alle ihre Nah-rung entzogen würde, und hätten Sr. Churf.-Gnaden Vorfahrenihnen alleine wegen des bierbrauens privile^ia ertheilet, das könntenSie nicht endern und hätten doch aus Gnaden denen v. Hanst.zugelassen, in zwey Dörfern zu brauen, auch deswegen dero Landt-schreibern befehl mit gegeben, wie auch andern Geschlechtern etwasgern verwilliget;

als hierauf unterthänigst roplioirt wardt, es könnte denStädten nicht allcine zukommen, weil die v. H. über Menschengedenken in geruhiger po8ssssroir:e. antworteten S. Churf.-GnadeSie könnten keine posseLsion allegiren, weil dero Vorsahren esallezeit inhibiret, und wäre es ein roZalo auch könnte der Lehnbriefdahin nicht gezogen werden ;c.

woraus man nomirre derer v. Hanstcin zur Antwort gab,es könnten sich gedachte v. Hanst ein keiner inlrillitioir erinnern,außer was durch Hr. Amptman vicllen Miro 1656 geschehen -und könnte dieses brauen und auskaufen nicht weniger denen vonder Ritterschaft als den Städten nachgelassen werden, wenn esgleich unter die koZnIia gehöretc. S. Churf.-Gnaden antwor-teten, wann man die Biersteuer in die Clausel des Lehnbricföziehen wolle, so möchte man auch mit der Zeit die Landsteuernbegehren rc. es wardt aber zur Antwort gegeben, es würde