Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
343
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Gerechtigkeiten.

allein dergestalt üben und fuhren mögen, daß sie das er-braute Bier keineswegs anders wohin in unserm lande undandere ihre gcrichtbare Dörfer auszukaufen und zu verführenberechtigt seyen und alle ihre ausser obbenannten Ortenwohnende Bediente und Unterthanen sich des Bicrbrauenögar nicht unterfangen, sondern alles auf Hochzeit:c. und zuihrer Haushaltung nöthiges Bier in unsern Städten Heiligen-und Duderstadt zu holen schuldig seyn."

Dabei wird den v. Hanstein und Harstall in Wahlhau-scn:c. gebrautes Bier in die ausländische Nächbarschaft zu verkaufennachgelassen.

Man hatte dieser den beiden Städten zugedachten Begünstigungvorzukommen und sich und den Dörfern die bisherige Braugcrcchtsamezu erhalten gesucht und zwar durch eine an den Kurfürsten Joh.Philipp, der sich damals als Bischof von Würzburg daselbstaufhielt, abgesandte Deputation. Sie wurde zu Schwobfeld am16. Febr. 1661 beschlossen. Hans Hermann v.H. aufBesen-Haus cn und Hans auf Oberstein waren die beiden gewähltenDeputieren, welche den Weg mit 7 Pferden über Mülhauscn undSchmalkaIde n nahmen. Am 3. März lagen sie in erstem Ortwegen Abwesenheit des Dr. Lehm ann 3 Tage still, und hinter-ließen ihmzumllscompous" 26 THIr. und Hr. Liborio Gerberso zu Ers Hausen Prediger gewesen, 1 Ducatcn. Am Märzkamen sie in Würzburg an und baten um Audienz. Die auf-gesetzte Bittschrift enthielt: die Brauereigercchtigkeit und den Auskaufdes Biers hätten die v. Hanstcin in allen ihnen zuständigen Dör-fern seit uralten Zeiten bis zum Jahr 1661 ausgeübt und verliehen,wo es dann den beiden Städten gegeben worden. Der Erbischofthue dadurch sich selbst in dem Ausfall an der Tranksteuer (wiedie neuesten Register zeigten) nicht nur den größten Schaden, sondernsey auch dadurch den Bauern, die die Last der Contribution undEinquartierung am meisten fühlten, ein Nahrungsqucll und erleich-terter Absatz der Früchte genommen, während auch den beidenStädten unmöglich falle, das ganze Land mit Bier zu versorgen,am wenigsten aber die Hansteinschen von jenen Städten weit abge-legenen Dörfer. Der Reisebericht der beiden Dcputirten enthält weiter:

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