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1 (1856)
Entstehung
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Gerechtigkeiten.

wobei noch das Nachthcilige und Beschwerliche entstanden, daß mandie Hanstcinsche Waldung des umfangreichen Höhbergs auf lg um-liegende Dorfschaftcn vertheilt hat, wohin auch die Grundsteuerndes Waldes und darauf auch die Gemeinde-Abgaben für Landwehr-Pferde, Straßenbau?c. entrichtet werden müssen. Die Jagd in derFeldflur der Gemeinden ist verpachtet, und von den darin befindlichenWald-Parzellen erhält der Wald-Eigenthümer den ihm zukommen-den Antheil.

Die Fischerei der von Haustein begreift

1) die Wcrra von derHoheitsgrcnzc oberhalb Wahlhausen,wo dieselbe den Fluß verläßt, bis dahin ebenfalls bei demhessischen Wenders Hausen, als Koppel mit den hessischenOrten, Allcndorf, Ellershauscn und Ober-Rieden.Sie muß in frühern Zeiten von den Gutsbesitzern unter sichin der Art vertheilt worden seyn, daß sie einzelnen Einwohnernals eine Art Erblcihe überlassen, wofür von dem Einzelnenein Erbzins, Fischzins genannt, jährlich entrichtet wurde,z. B. an das Haus Unterstem von Heinrich Wilhelm inWcrl es Hausen 2 Thlr. 6 Sgr. 7 Pf. nachdem der Zinsauf die verschiedenen Güter nördlich vom Höhberg vertheiltworden, denen die Fischerei selbst zu entlegen und zu beschwerlichwar. Die Güter in Wahlhauscn hatten sich solche vorbehalten.

2) DerWalscbach, der vonMackcnrode und dem HessischenVattcrode, bei Wahlhauscn in die Werra mündet;die v. Haustein koppeln darin mit der Stadt Allcndorf.

3) Die Leine

-i) oberhalb Udra, gegen Rengclrodc, zwischen denbeiden Warten, wovon die Beberwarte auf Hanstein-schen Lehn stehn soll, war schon im 16. Jahrhundertstreitig. Nach einer alten Scriptur vom 7. Oct. 1571hat Bastian Opfer m a n n von Udra angezeigt, daßmehrere Einwohner von Thalwenden, Rörich, Riess-cnhauscn und Wcdcroldcshausen, welche mitNamen genannt sind, für die v. Hau st ein zwischenden beiden Warten fischen helfen, und den Leuten von