Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
333
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Gerechtigkeiten.

stein beantragte damals am Ostermontag, die ältesten Leute, ehesie versterben, deshalb zu Protokoll vernehmen zu lassen.

Bei den vielen Teilnehmern dieser Koppeljagd konnte sie,selbst bei ihrer nicht unbedeutenden Ausdehnung, nicht sehr glänzendsevn. Die Familicn-Confcrcnzen enthalten darüber mancherlei Be-stimmungen. In der zu Wahlhausen am 1. März 1680 (Urkb.623) wurde unter andern bestimmt, daß die Jagd auch in diesemwie in dem vorigen Jahr eingestellt und bis Bartholomäi gehegtwerden solle. 1678 (Urkb. 621) bestand schon eine Hegezeit, denndie v. H. beschwerten sich unter andern, daß die Churf. Förstersolche in der Grenze nicht hielten.

Am 24. Mai 1700 wurde zu Bornhagcn den Jägern zurgenauen Pflicht gemacht, auf Wild und Wasser strenge Aufsicht zuführen. Am 8. Mai desselben Jahres war an der Grenze vonUdra in der Hansteiuschcn Jagd ein Hirsch geschossen und insUdrasche Gebiet verfolgt, vom Linsingschcn Förster aber in Besitzgenommen, weshalb der Viccdom um den nöthigen Befehl ange-gangen wurde. Die dortige Waldung hegt jetzt kein Hochwild mehr.Nach einem Beschluß in der Confcrenz zu Born ha gen vom 16.Juli 1706 sollten alle Jagd- und Windhunde abgeschafft werden.Im Jahr 1712 thaten die Bürger von Allcndorf der Jagd großenSchaden an Wildpret und Birkhähnen. Man beschwerte sich des-halb am 26. Febr. zu Cassel. Nach Confcrcnz-Beschluß zu Ger-bershauscn vom 5. Aug. 1724 soll das Hühncrfangen bis zum8. Sept. eingestellt werden, weil die Früchte zumal bei verziehenderErndte großen Schaden leiden, wenn das Fangen früher, auf Lau-rmtii-Tag, geschieht.

Einem Antrag der beiden Senioren von Unterstem und Bc-scnhausen vom 30. Mai 1729 über schlecht gehaltene Jagdhegestimmten Alle zu. Eine angeschossene Rehgeise verweset mit 2 Käl-bern im Leibe, und mehrere angeschossene und verendete Haasenwaren gefunden worden. Einige Jäger trachteten im Höhberg einerBache nach, welche bereits geworfen oder davon nicht entfernt war.Den Jägern wurde daher untersagt, in der Hegezeit Flinten zutragen, oder an den Gerichtstagen zuGe rbcrshausen mit Flintenund Seitengewehr zu erscheinen.