Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
329
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Gerechtigkeiten.

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Haus-Gottesdienst betrachtet wird und durch eine öffentliche Kirchenicht die kirchliche Weihe erhielt. Man erinnert sich dabei ungerneines vor beinahe 200 Jahren entgegengesetzten Verfahrens desChurfürsten Anselm Franz tzv. Jngclhcim) von Mainz, derin dem evangelischen Dorfe Frettcrode, wo nur einige Katholikenwohnten, 1682 nicht allein eine Kirche, sondern auch ein Schulhausbaute, die erhalten, benutzt und verschönert werden.

Zur Leitung des Gesangs und Orgelspiel sowohl in Born-Hagen als Unter- und Ober-Stein ist ein Cantor bestellt,der seinen Gehalt von den Gutsbesitzern nach der alten Stiftungbezicht. Im Jahr 1848 10. Mai wurde von der kön. Regierungin Bornhagcn ein evangelischer Schullehrer angestellt, der bei Mangeleines Schulhanses im Pfarrhause Schule hält, und bei Verhinde-rung des Cantors denselben vertritt. Zu dessen Unterhaltung erhältder Pfarrer 100 Thlr. jährlich.

Die Capelle in Unter st ein ist fast gleichzeitig mit dem HauseIM, von Jobst v. H. dicht neben demselben erbaut. Ueber demkleinem Fenster derselben steht die Jahreszahl 155-1. Sie ist miteinem nach Osten gewandten Altar, Canzel und Emporkirche verse-hen und zeigt in 15 Bildern aus jener Zeit auf Holz gemahlt dieLeidensgeschichte unseres Heilandes bis zu seiner Himmelfahrt, sowie Sprüche aus Psalm 42 Vers 1 u. 2 und Psalm 84 Vers 2.Die Orgel ist 1771 von Thilo Heinrich v. H. gestiftet. DasHaus über der Capelle ist erst 1696 erbauet.

In Ob er stein befindet sich auf gleiche Weise die Capellein dem neuen erst 1701 gebauten Nebenhause. Die heiligen Ge-fäße von Silber gehören dazu, so wie dergleichen auch für Born-hagen und Unterste in in den Händen des Pfarrers sich befinden.

Das Patronat-Recht hat die Familie v. Haustein nicht alsvon den Rittergütern abhängig sondern als ein reines Mann-lehn und personelles Recht angesehen und unter die Gerechtigkeitengerechnet, womit sie als Gesammt-Lehen von Churmainz am 20.Nov. 1627 und folg. und nach dem Lchnbricf der Königl. Negie-rung in Erfurt vom 23. Oct. 1804 zuletzt bcliehen worden. Inder Lchnspecification zum letztern hcist es:

42) Nicht minder haben die von Hanstein in allen obgcsetztcn