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1 (1856)
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Gerechtigkeiten,

Walzhauscn, Werleshausen, Lindcnwerra, Stein, Drit-ter ode und Dietzenrode.

Dem Seriös Martinfeld waren zugetheilt: Wiesen seid,Schwobfeld, Lehen, Ershausen und Töpfer.

Die Irrungen, welche durch die Reformation entstanden undwe lche unten näher geschildert werden sollen, hatten großen Einflußauf das Kirchen-Patronat, aber nicht allein aus die Besetzung derStellen, welche die v. H. gegen den Willen der geistlichen Behördein Hciligcnstadt, mit Bekennern der neuen Lehre versahen, sondernauch auf das Ktrchenvermögcn selbst. Die v. H., welche stets c»iihren benachbarten Lehnherrn, den Herzogen von Braunschweig-Lüncburg und den Landgrafen von Hessen eine Stütze gegen ihre»Landesherrn den Kurfürsten von Mainz gefunden, nahmen sie auchin Bckcnnung der neuen Lehre zum Vorbild. Christian v. H,Ritter, Statthalter zu Cassel 1532), Ritter Werners Sohn,scheint der erste gewesen zu seyn, der mit seinem jungen Herrn,Landgraf Philipp von Hessen der neuen reinen Lehre des Evan-geliums huldigte. Sein Sohn, auch Christian genannt, leistetebeim Empfang der Gesammtlchcn zu Fulda 1542 zuerst den Lchn-Eidohne Anrufung der Heiligen, und sein Neffe Jobst, Sohn Thilo'sdes Dieners des Landgrafen Wilhelm von Hessen, baute 1544 dasHaus zu Steina, jetzt Unter stein (der erste Wohnsitz außerhalbder Burg Hanstein) und 10 Jahre später, 1554, dem Haus an-hängend, die kleine evangelische Hauskapcllc. Ihm folgte 1582Heinrich v. H. in Erbauung des Ansitzes zu Oberstein, woin dem Nebcnhaus erst 1701 ebenfalls eine HauSkapclle errichtetwurde, der evangelische Gottesdienst aber ohne Zweifel schon früherin dem großen Hause gefeiert worden war, und zwar wahrschein-lich von dem evangelischen Pfarrer in Gerb ershausen, denn diev. H. hatten gesorgt, daß in den der Burg nahegelegenen DörfernBekcnncr der reinen Lehre den Gottesdienst versahen. So befandsich schon 1585 Joh. Kcmmcrer (oder Kremcr) daselbst alsalter Pfarrer. Am 30. Sept. dess. Jahrs bat er nämlichSämmtl. v. H. wegen seines hohen Alters und der Beschwerlichkeitder Wege um die Erlaubnißeinen Diaconus oder Gehülfen an-nehmen zu dürfen." Sie gestatten ihm solches und daß er den-