Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
301
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Gerechtigkeiten.

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selben selbst erwähle, wünschen aber,da sie das Gotteswort eine»so lange Reihe von Jahren zu ihrer großen Erbauung aus demMunde des Greises gehört hätten, daß er auch dann noch bis-weilen, wenn es seine Kräfte erlauben, in der Muttcrkirche odereinem Filiale predige, oder die Jugend in der Religion unterrichte,die Kranken besuche, die Sacramcute ausspcnde:c." und werfen,zur Erleichterung des alten Mannes, dem Gehülfen aus ihrenFrucht-Revenüen eine jährliche Besoldung von 3 Malter Korn und1 Malter Hafer aus.

Dieser Gehülfe war Ehren Nicolaus Rapfc odcrZapfc.Im Sept. 1599 schrieben die v. H. an Magistrat, Pfarrherrnund Diener des göttlichen Worts in der Stadt Göttingen,daß derehrwürdige Er (Herr) I oh an Krem er zu GerbichsHausen,»Bornhagcn uud Rimbach eine geränmigeZcit das reine WortGottes nach der unverfälschten Augsburg. Confession gepredigt,wegen seines hohen Alters halber, sonderlich in Winterszeiten seinAmt nicht wohl allein pflegen können, so haben wir ihm vor 5»Jahren einen Caplan in der Person des Rapffe (oder Zapfe) zunehmen gestattet. Bitten denselben, gegenwärtigen Bricfzeiger,»nach vorgängiger gebürlichen Eramination und Erkundigung seiner»Lehre, der Gebühr ordiniren:c."

Ein Beweis, wie sehr ihnen die Erhaltung der neuen Lehream Herzen lag.

Zu Birkefcld, der Mutterkirche von Thalw enden undSchön Hagen, deren Verleihung vor Alters dem Pfarrer zuUdra zugestanden haben soll, war schon 1565 ein lutherischer Pre-diger, Namens Valentin Schäfer, der diese Stelle 49 Jahreversehen hat. Zu bemerken hierbei verdient es, daß Burchardv. H., Probst des Stifts St. Martin zu Heiligeustadt undCanonicus zu Fritz lar, ihm diese Stelle verlieh. Ein anderer,Nicolaus Ellenbergcr, war 18 Jahre Pfarrer zu Wüst-ihäutcrode, Röhrich, Mackenrode, Eistruth und Schwob-seld. In einem Bericht des Oberamtmanns und des geistlichenCommissarius an den Kurfürsten von 1695 (Urkb. 523) über dielutherischen Pfarrer im Eichsfcld heist es von ihm,daß er die"Pfarrer ex eollationg seu verius intrusione der v. H. erhalten,