Gerechtigkeiten.
künde von dem genannten Christian und Heinrich v. H anst.
ausdrücklich :
„ack guos M8 pntronntus sau pr<Z8«zntanäi pleno ^ur«z portinoro
„ckmo8oitur."
Der Official ertheilt dem genannten Conrad die Investiturdieser Vicarie und beauftragt, ihn zu introduciren und ihn in allesEinkommen, Nutzen und Rechte der Stelle einzusetzen — wen istnicht ersichtlich, denn der im Anfang der Urkunde genannte pl«zbanu8
— der Pfarrverweser — kann es wenigstens nicht allein sein, dennes ist von der Mehrzahl die Rede.
In einer 60 Jahre ältern Urkunde — vom 7. Sept. 1457
— (Urkb. 253) ist dagegen weder von dem gcistl. Official, nochvon einer besondern Präsentation an denselben die Rede, sondernsie ist ein gewöhnlicher Revers aus das vom Junker Heinrichv. H. und dessen Söhnen Hans und Werner ertheilte Lehnder Vicarie des heil. Johannis des Evangelisten und der heiligenKatharine „in der Pfarrkirche zu Rimbaghe mit welchem armen„Lehn der Priester Johan Gerlach, dessen Armuth angesehen,„begnadigt worden." Zu dieser Vicarie gehörte auch ein Haus,das aber nicht mehr vorhanden ist, wenn es nicht das gegenwärtigeSchulhaus oder das Gerichtsboten-Haus gewesen. Der Pfarrerund Lchnträger verspricht zugleich das Haus mit Hülfe seiner Jun-kern zu bauen und zu bessern und wöchentlich 3 Messen für sie zulesen, das also eine Dienst- und Lchnpflicht des Vasallen war.
Die Kirchen und Pfarreien im Gericht Hanst ein welches ämmtlich zum Patronat der v. Hau st ein gehörten, bis die Refor-mation und der wcstphälische Friedensschluß auch darin eine Aen-derung bewirkten, machten einen Theil des Archidiaconats Hei-ligenstadt und zwar des 8a«t<Z8 gleichen Namens und Martin-seid aus (der 3te 8arle8 war Hclmsdorf, nach Wolfs Lom-meirtstio cko ^.icbirliaoonatu IleiliKinMack). Folgende Kirchdörferdes Gerichts Hanstein werden im 8e(Ia8 Ileili^en8tack genannt:Birkcfeld, Schönhagen, Thalwenden, Schachtebich,Hohcngandcrn, Arcnshauscn, Mackenrode, Nöhrig,Wüsthäuterode, Eichstruth, Gerbershauscn, Nimbach,