Gerechtigkeiten.
sowie es in allen Hessischen Briefen von 1546 bis 1794 übnHawaterodc (Wüsthäuterode) rc. hcist:
„Mit allen und jeden Iren hohen und niddern geeichten„und Gerechtigkeiten."
Die Hessische, ehemals Plessesche Lehnbriefe thun der Ge-richte keine Erwähnung, da die meisten Lebnstiicke, ohne eigent-liche Rittergüter, in Hessen und im Hannöverschen lagen.
Die Gerichtsbarkeit der v. Haustein in Beziehung ans Hes-sen wurde auch durch den Vertrag zwischen dem Erzb. Wolfgangvon Mainz und den damaligen 4 Landgrafen von Hessenvom 8. Sept. 1583 (Urkb. 473), nachbarliche Irrungen betn,näher bestimmt. Man hatte sogar von Seiten Hessens 1580 dieBehauptung aufgestellt, daß Wahlhausen nach Hessen gehöre (llrkb,469). In jenem Vertrag wurde dann bestimmt, daß in denMainzischcn Dörfern Wahlhausen, Diezenrode und Lin-denwerre den v. Hanstein (S. 161)
in künftigen zutragenden Fällen die Peinlichkeit zu exer-cieren und zu üben ungehindert gelassen werden solle -was jedoch allen und jeden Beschwerden der hessischen Beamtennicht vorbeugen konnte. (Urkb. 503).
Wobei dann auch wegen der Auslieferung von Verbrechernnoch Bestimmung erfolgte und festgesetzt wurde, daß Hessen dasGeleit zustehen solle auf der Straße nach Heiligenstadt durch Die-zenrode bis zu der Warte (bei Lenterode) und durch Wahl-hausen bis auf die Mitte des Höhbergs (dem sogen. Ausspann)(Wolfs Gesch. des Eichsfelds II. S. 65).
Hiernach bestand dann das Gesammt-Gcricht der v. Hausteinaus folgenden
Dorfschaften und
Wahlhausen mit 3 Rittersitzen ... 42 547
Diezenrode mit einem Rittersitz ... 17 116
Fretterode desgl 53 372
Werleshausen desgl. 50 512
Lindenwerre 40 313
Neuseeßen 19 151
Einwohner-
Herdstätten Zahl.