Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
255
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n. Ungetheilter Lehnbcsitz.

2Z3

und wird den Lchnlcuten von jedem Acker Wintersaat 4 Für-stengroschen am Lchngeld abgekürzt."

Diese bcmerkenswerthe Vergütung für den Pflichtigen istbei deu Gütern im Gericht Hanstein, wenigstens in den letztenJahren wohl darum nicht beachtet worden, weil bei Veranschla-gung oder dem Kauf oder Schätzungsprcis ganzer Bauergüterdie vorhandene Aussaat nicht besonders beachtet wurde.

Uebrigens war dieses Zehntpfcnnig-Geld bei allen Bauern-gütern gewöhnlich. Von Verleihung derselben von den v. H,,die in alten Zeiten oft wohl nur mündlich geschehen seyn muß,ist freilich nur das alte Herkommen übrig geblieben. Nur eineUrkunde ist noch vorhanden, die das Herkommen bestätigt undauch sonst ihres übrigen Inhalts wegen merkwürdig ist, nämlichvon Mittwoch nach Michälis (30. Sept.) (551 (Urkb. 407),worin Hans und Jost v. Hanstcin ihremUnterthan" LorenzRösselin und seinen Erben einen Acker Landes zu einer Bau-stätte, eine Hübe Landes und 2 Acker Wiesen übergeben, gegeneinen jährlichen Zins auf Michälis von 5 Malter Frucht partim,2 Götting. Mark Dienstgeld, eine Abgabe von einem Marien-Groschen Zapfgeld von einem jeden Faß Bier und 2 Rauchhühner.Der Zinsmann Rossclin verspricht auf der Baustätte ein Hauszu bauen zu einer Wirthschaft, dasunsträflich" seyn soll, miteiner Untcrstube, eineBeerstobe" (Bierstube) einer Kammer mit2 guten Betten und guter Stallung zu einerStigc" Pferde(20) dann soll er noch bei einem Verkauf des Guts mit Wissenund Willen der Zinshcrrn, von dem Kaufgcld den ZehntenPfennig geben,wye das im ganzen Gerichte zu Hanstcingebrcwlich." Dies Wirthshaus steht noch, an der großen Ber-liner Heerstraße mit einem Schild als Preußischer Hof.

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Zu jenen der Familie zustehenden theilweise eingetheiltenoder mehreren Rittergütern zustehenden Bauern-Gütern gehörenbesonders mehrere Mühlen, nämlich

l) die alte Mühle zu Fretterode, deren Lage in einemProtokoll des Sammt-Richters Johann Gottfried Müller