Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
196
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I9ö V. Hessische Gesammtlrhn.

die redliche und thätige Hülfe des Direktors der Anstalt ohne wei-tere Kosten festgesetzte jährliche Rente nach der gesetzlichen VorschriftMach zum Ablösungskapital erhöhet, aber dies Kapital nur mit4 Proc. verzinst wird, wodurch also abermals ? des Einkommensund dann noch mehr verloren geht, wenn bei dem fallenden Preisedieser Rent-Briefe diese zu Ankauf von Ländcrcicn verwandt werdensollen. Sie werden dies Opfer gern bringen, und bedenken, daßhierdurch ihr eigener Haushalt sowohl, als der ihrer ehemaligenUnterthanen geordnet und geregelt wird, die sie nicht mehr mitProzessen zu verfolgen genöthigt sind, besonders wenn sie von ihnendie Zehnpfcnnig-Gcldcr bei dem Verkauf oder auch sogar bei derVererbung ihrer Zinsgüter auf ihre Kinder, hcrauspressen mußten,denn dies war eine dem Geist der Zeit und der ächten Humanitätunwürdige Abgabe.

Wir kehren nun zu den beiden Hessischen und Pleß-HcssischcnLehen zurück. (S.171.) Das erstere, die beiden Güter Rotcnbachund Besen Hausen und die Renten im Dorfe Wüst häuter odebegreifend, worüber überall sich keine Lehnspccification vorgefunden,liegt ganz im Eichsfcld, mit Ausnahme eines großen Theils derFeldmark und der Mühle von Bescnhauscn im Hannovcrschcn unddem Grundzins von einem halben Thaler von einer im Hessischenliegenden Wiese (die GcrberShäuscr Wiese genannt) bei dem hes-sischen Grenzdorfe Marz Hausen, welche kleine Parzelle sich erstspäter durch das Steucrkataster entdeckt hat. Das andere ehemalsPlcssische Lehn (S. 178) liegt ganz im Hessischen, bis auf einigeRenten im Hannövcrschc n und den beiden Höfen zu Steine untermHanstein, welche.aber mit den übrigen in Bornhagen und denbeiden Gütern Ober- und Untersten: an dem Flüßchcn Steinestets in der Lehnspccification an den Lehnhof zu Mainz und zuletztzu Erfurt als prcuß. Lehn angegeben sind. Von dem Lehn inHessen ist nach dem Verlust des Sadclhofs und der übrigen Grund-stücke in Ellingcrodc bei Witzenhauscn (S. 179) nichtsmehr übrig als der Zins aus der Mühle zu Marzhauscn von1 Thlr. 8 gGr. (S. 181). Dieser Zins war eine Parzelle desJunkernhofs zu Bornhagen (S. 199) und ist ohne Zweifel zu denübrigen Einkünften mitberechnet worden, wovon die Allodifications-