V. Hessische Gesammtlchn.
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Hannoversche, Fuldischc und Hessische Lehen der Familie v. H.übrig, nämlich die Rittergüter:
Untersten:, Obcrstein, Hohengandcrn, in Born-Hagen der Stcinische, Rathshof, die beiden CoburgerHöfe, der Unterhof— Wahlhauscn Oberhof, die beidenHöfe in Ershausen und Bescnhausen nebst Rummerode,wovon der Raths Hof in Bornhagen, worauf Agnaten imHypothckcu-Buch eingetragen sind, seit 1821 in gerichtlicher Se-questration sich befindet.
Aber noch hatten die Verluste der Familie v. Hanstcin ihrEnde nicht erreicht. Die Märzlichen Aufregungen des Jahrs 1848in ganz Teutschland von Westen bis Osten vollendeten sie. VonThätlichkeiten war der v. H, Theil des Eichsfeldcs ganz verschont,das verdankt man der Einsicht und der Thätigkeit des damaligenv. H. Patrimonialrichters, dem Zutrauen, das er bei seinen Ge-richts-Jnsasfcn besaß, die er stets mit Wohlwollen behandelt halte— dem Zureden der braven evangelischen und katholischen Pfar-rer des Bezirks, — den redlichen und wohlthätigen Gesinnungenund Betragen der Pachter der v H. Güter, sowie der Mehrzahlder rechtlichen Landbewohner, die die Annen und Nothlcidendennicht unbcschcnkt von ihrer Thüre lassen — und dem menschen-freundlichen Betragen der wenigen dort wohnenden Familien-Glie-der, die dem Armen gern beistehcn und helfen — oder auch demeinfachen Leben Aller, das keine Reichthümer sammeln kann. DieVerluste sollten von der damaligen Gesetzgebung selbst kommen:durch Gesetz vom 2. Jan-1849 die Aufhebung des Patrimonial-Sammtgerichts in Wahlhauscn betr., wovon weiter unten dieRede seyn wird;
durch Aufhebung der zu den Gütern gehörigen Jagden undFischereien;
durch die Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850, welchedie rittcrschaftlichen Güter mit den Baucrndörfern verschmolz;
aber am größten scheint der Verlust für die jährl. Guts-Einkünfte durch die verordnete Ablösung der zu den Lehngü-tern gehörigen bäuerlichen Prästationcn an Frucht-, Küchen- undGeld-Zinsen und Lchngeldern zu werden. Frohndicnstc und wirk-
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