Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
190
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19V V> Hessische Gesammtlchn,

Adelthum aufgehoben, das Ansehen der Ritterschaft geschwächtwurde, die doch öfters eine Stütze des Throns gewesen, undwelche der Preußische Lehnbrief vom 23. October 1804 für dieMainzischcn Lehen der Familie von Hanstein sowie auch denübrigen Nitterschaftlichen Familien des Eichsfeldeö erhaltenhatte, so war doch ein Ucbergang von diesen aus der Fremdherr-schaft und dem Franzosenthum herrührenden Einrichtungen zummonarchischen und teutschen Wesen erforderlich. Ein solcher er-folgte dann auch in der Königl. Verordnung von Berlin vom11. März 1818 über die Lehen und Fideicomisse in den jenseitsder Elbe gelegenen Provinzen (Gesetz-S.S.17) welche verfügte,'S. 1. Daß diejenigen Lehen, welche bereits aufgehoben undin freies Eigenthum verwandelt waren, auch fernerhin freies Ei-genthum bleiben sollen.

§. 2. Dagegen werden beiden übrigen die vorder fremderGesetzgebung geltend gewesene Erbfolge-Rechte der Agnatcn verneuem bestätigt; welche noch durch die Deklaration vom 1. Juli1820 (Gesetz-Samml. S. l31) dahin näher, erläutert wurde, deßdiejenigen Agnatcn, welche

K. 1. ihre Erbfolge-Rechte vor d-cm 1. Jan. 1818 in ditHppothekcn-Büchcr gehörig angemeldet, von dem 3tcn Besitzerdas Gut zurückfordern können.

§. 3. Die aber, welche die Anmeldung nicht gethan, dieRechte der 3ten Erwcrber unbedingt anerkennen müssen.

Von diesen die Vasallen begünstigenden Verfügungen warder Familie von Hanstcin nichts zu Gute gekommen. Die Rechteder Lehnhcrrn blieben vor wie nach aufgehoben, nur daß diejährlichen Allodifications-Renten, anstatt der Ritterdienste, nichtan den Lchnherrn, sondern an die preuß. Nent-Acmter entrichtetwurden, und nicht allein von den Preußischen ehemals Mainzi-schcn Lehen, sondern auch von Braunschwcig'schen, Hannoverschcn,Hessischen und Fulda'schcn Lehen, insoweit sie im Eichsfeld lagcmJene Allodifications-Renten wurden von preuß. Rentämtern ge-fordert und von den Eigenthümern der Güter ohnwcigcrlich be-zahlt. Auch ist nicht bekannt geworden, daß von den auswärtige»Lehnhcrrn diese Rente für ihre keucka extra eurtom gefordert