V. Hessische Gesamwtlehn.
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aus dem armen Franziskaner-Kloster zu Worbis ein Arbeitshauserrichtet, worin aber keine Arbeiter sind, weil diese und andere Zu-schüsse den dürftigen Gemcindekassen zugcmuthct werden, die solcheauch noch immer nach Art der Westfälischen Zulags-Zentimcnbezahlen müssen. —
Es muß also wohl nicht möglich gewesen seyn, wie es diemensch enfreundliche Absicht des Königl. Patents von 1815 war, dieältere Verfassung und örtliche Verhältnisse sorgfältigzu berücksichtigen. Natürlich unterblieben die jährlichen Land-tage, und die auf denselben bewilligte Steuern, indem nach denbonitirtcn Grundstücken die neue Grundsteuern eingeführt wurden,die sich nach dem S. 183 angegebenen Westphäl. Dekret für dieLchngüter auf? des Einkommens belicfen, welches sich auf alleehemalige Wcstphälische Provinzen bis an das linke Elbufcr erstreckte,während die östlichen Provinzen des rechten Elbufers die gänzlicheSteuerfreiheit der ritterschaftlichen Güter beibehielten. Es ist hiernicht der Ort, weiter zu erörtern, welche Gründe vorgelegen, vonder Milde jenes Patents abzuweichen und das wieder errungeneEichsfeld als ein neu erobertes Land anzusehen, um dasselbe nachandern Grundsätzen, als die alten Provinzen, zu behandeln. Aberso viel ist gewiß, daß die Einwohner des armen Eichsfelds, —wie es in ganz Deutschland heist — an seinem Verlust für Preußennicht schuld war — wohl aber daß sie für dessen Wicdercroberung— darunter auch mehrere aus der Ritterschaft — in Frankreich ihrBlut vergossen und ihr Leben gewagt haben.
Außer diesen für die Lehngüter so vermehrten Grundsteuern,war auch die Allodification derselben beibehalten, indem die soge-nannte Allod. Rente mit 1 Proc. des jährlichen Einkommens, dieunter Westphalcn noch nicht allenthalben festgestellt war, von neuemrcgulirt, und dadurch noch hart vermehrt wurde, indem man diedurch daS Wcstphälische Dekret (S. 134) auf das 20fache be-stimmte Ablösungs-Summe auf das 25fache durch die Ablösungs-Ordnung vom 23. Juli 1829 Z. 32 (Gesetz-Sammlung S. 72)erhöhte.
Da indessen durch die Aufhebung der Lehen und Zerstücke-lung der Lehcngütcr, ganze Familien der Vasallen zerstört, das