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V. Hessische Gcsammtlehn.
Gesch. d. Eichsf. Th. 2 S. 410 u. folg.) hatte sich nach und nachim Jahr 1479 dahin ausgebildet, daß die Landstände,
1) aus der Geistlichkeit, namentlich den beiden Prälaten derMönchsklöster Reifenstein und Gerode, den 4 Pröbstc»der 4 Nonnenklöster Annerode, Neuern, Teistungen-burg und Zelle und dem Dechant des Stifts St. Martinin Hciligenstadt,
2) den sämmtl. rittcrschaftlichen Familien des Eichsfcldes, und
3) den Bürgermeistern der Städte Hciligenstadt, Duder-stadt und Worbis
bestanden, die jährlich zusammen kamen und sich gewöhnlich daraufbeschränkten, dem Kurs. Commissarius, der Statthalter zu Erfurtoder ein Domherr von Mainz, die Steuern auf das folgende Jahrzu bewilligen, welche von dem Commissarius nach den Umständenin einer Summe gefordert, mit den Ständen durch deren Depu-tate, einen der beiden Prälaten und dem rittcrschaftlichen Deputirtendarüber verhandelt und daher von den Ständen als ein vonAi-Muitangesehen wurden. Nach einem Vergleich zwischen den Ständenvom 8. Oct. 1688 (Urkb. 632) über die Aufbringung und Ver-thcilung dieser Steuern, der mit der übrigen Verfassung durch dasHerkommen sich erhalten hatte, trugen von jeden 1000 Thlr.,die für das Land ausgeschrieben wurden, bei:die Geistlichkeit ............ 100 Thlr.
die Ritterschaft, welche nach ihrem hergebrachten Recht,tjus suboollöownäi) auf ihre Hintersassen vertheilten, 218 „
die Städte - . . . 182 "
die Einwohner der Kurs. Aemter 500 „
1000 TM
wobei die Stände dem Kurfürsten selbst die Untersuchung überließen,wie viel es ihm wegen eingezogener Klostcrgütcr zu deinTheil des Goius ertragen möchte. Ein solcher Landtag dauertenur 2 Tage; am Abend vorher versammelte man sich. Am l.wardie Verhandlung mit dem Kurs. Commissarius auf dem Nathhause,und große Mittagstafel in der Statthaltern. Am 2. Schluß dergeschlossenen Uebereinkunft, dann großes Mittagsmahl, das die