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V. Hessische Gesammtlehn.
schädtgung für den Lchnhcrm — sey er die Krone oder ein Privat-mann — sehr nachtheilig seyn werde, „da dieselbe den Verlust der„Belchnungsgebührcn, Laudemial- und Consensgelder, wie auch„des Heimfailsrechtes zur nothwendigen Folge hat;" so wurde un-ter andern weiter verordnet:
Art. 4. Daß die Lehensuccession, jedoch nur noch einmalstatt finden solle.
Art. 7. Von der Verwandlung in freies Eigenthum oderAl lodium sind diejenigen Lehen ausgenommen, welche dem Heim-falle nahe sind, oder auf vier Augen stehen.
Art. 10. Für die Verwandlung der Lehen in Allodium sollvon den Besitzern derselben an den Lchnherrn jährlich eine Abgabevon einem Procent des Ertrages des Lehens entrichtet und zudem Ende vorher der Werth des Lehens durch Unterhandlung zwi-schen dem Lehnherrn und Vasallen ausgcmittelt werden. Diesejährliche Abgabe bekommt die Natur eines Grundzinses, und kannArt. 14 mit 5 Proc. oder, indem deren Betrag zwanzig-mal entrichtet wird, abgelöst werden.
Nach beendigtem Kriege, hatte der hergestellte Frieden von1814 und 1815 auf die Lehen der Familie von Hanstein ganzverschiedene Folgen.
Von Hannover, von dem ein großer Theil, Göttingen, Gru-benhagcn, Osnabrück w. zum Königreich von Westphalcn geschlagenwar (Art. 1 der Const.) hatte man dies wieder verschwundene Kö-nigreich als gar nicht cristircnd angesehen; die vorige Verfassungwurde also und mit ihr das Lehnwesen in seiner ganzen vorigenGestalt wieder eingeführt. Demgemäß wurden die beiden im Han-növerschen liegende Lehngüter der von Hanstein zu Fried landund Reifcnhausen, welche bei der Westphäl. Regierung, durchBestimmung des jährlichen Zinses noch nicht allodificirt waren, wiederLehen von dem Lehnhof zu Hannover, und mußten bei demselbenwieder, wie gewöhnlich, gcmuthet werden. Von dem ebenfalls han-növerschen Lehn zu Wahlhauscn (S. 153) war indessen keineRede, weil das Lehn im Eichsfelde lag, und schien vom Lchnhofin Hannover dem Landesherr» des Eichsfcldeö stillschweigend oderausdrücklich überlassen worden zu seyn, wenigstens bestimmte die