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1 (1856)
Entstehung
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III. Fuldischc Gcsammtlchn.

und dann Beaten, Wittwe des Ernst von Reden) mit allem,was gemeldter Alexander ihr Bruder sel. von seinem V atterererbet und zur Zeit seines Lebens in den beiden Dörfern Lin-denwerra und Wederoldeshausen oder sonst, wo solche Lehngütergelegen sein bcsitzlich innen gehabt, und nach seinem tödtlichcn hin-tritt vss Sie bemeltc seine Schwester erblich kommen.

Am 29. Jan. 1625 wurde vom Abt Joh. Bernhard derFamilien-Senior Hans Heinrich v. H. sauf Wahlhauscn)u. f. w. beliehen,

am 8. März 1640 vom Abt Hermann Georg der Se-nior Otto u. s. w. auf (Geismar). Im Lehnbrief vom

8. Febr. 1645 aber werden ungeachtet der beiden Zitationcnan Jobst Friedrich zu Niedersteina erlassen (Urkb. 574.5751auf einmal vom Abt Joachim, die drei hinterlassenen Töchter desJobst Heinrich v. H. (auf Unterstem) genannt: Dorotheav.Bodungen Wittwe, Marie und Sophie v.H., belehnt, undsomit die 4 Söhne Georgs Thilo (Jobst's verstorbenen Bruders),die im Lehnbriefe von 1640 ausdrücklich genannt sind, ohne wei-teres übergangen. In den beiden folgenden Lehnbriefen

vom 5. Dec. 1650 und 3. Jan. 1664 von demselben AbtJoachim wird die männliche Linie mit Thilo, Albrecht und! ErnstFriedrich v. H. wiederhergestellt; dagegen

am 28. Sept. 1666 von demselben Abt Joachim die Enkeljener 3 v. H. Schwestern, Heinrich Wilh. v. Bedungen, GeorgDaniel v. Habel und Georg Meisenbughk wieder beliehen. Erstdurch Lehnbrief

am 22. Febr. 1672 u. folg. kam dies Lehn wieder aufv. H. Ershausischen Mannöstamm zurück.

Dies Alles wurde wohl dadurch veranlaßt, daß die FuldischenLchnbriefe von den v. H. im 30jährigen Kriege geflüchtet waren