III, Fuldischc Gesammtleh»,
Uuoie, den beide v. H. untcrsiegelt, ist aber Lindcnwerde undKemnaten erwähnt.
Die folgenden Lehnbriefe sind alle mit den vorigen überein-stimmend, nur daß dabei 1485 ein Lehnversäumniß vorkam. Von !Montag nach Sovori dieses Jahres findet sich nehmlich in dem >v. Hanfteinischcn Archiv ein Original-Lehnrevers von Heinrich v. H.,Hanfes Sohn, im Original mit dessen in Wachs ausgedrucktenWappen vor, der also nicht abgegeben und der Lchnbrief nicht em-pfangen war. Der nächst folgende Lehnbricf vom Abt Johann II,Graf von Hcnncberg von Fulda auf Freitag nach Dionpß 1512belehnt Christian v. H- Ritter, Werners Ritter Sohn, nebst Thilciiund Werner seinen Brüdern, und seine Vettern Heinrich und Wer-ner v. H., Hanfes Söhne, auf dessen besondere Bitte, indem derverstorbene Heinrich „in dicsser Zeit Unschicklichkeit halben das Lehii-„cmpfangnis zu thun verhindert worden, und den Lchnbrief ungc-„loßt in Unser Canzeley hat lpgcn lassen, deshalb Wir dann Fug„und Recht hatten, die bcrurte Lehen für verfallen zu achten mit„zu haben, das wir Inen doch in Ansehung der getreuwen, angc-„nim und nützlichen Diensten, die Sie und Ire Erben Uns Unsern„Nachkommen und Stifft hinfürt thun mögen und sollen, gcncdig-„lich nachgelassen haben, doch unser unser Stifft und der Unsern„Recht, Herkommen und Gewonhcit herinnen unverschrieben onc„Gcverde u. f. w." Der genannte Christian Ritter (Statthalterzu Cassel) besiegelte den Lehnrevcrs, wonach er einen „Eydt mit„liplichen uffgercckten Fingern zu Gott und den Heilgen gcsworen."
Der folgende Lehnbrief des Abt Hartmann II, (Burggrafvon Kirchbcrg) von Erfurt 1514 Freitag nach Thome Apostolispricht auch noch mit auf Christian Ritter, der 1529 noch lebteund Senior kam. war. (Lchnbr. von Braunfchwcig.) Der danndarauf folgende von Abt Johann III. (Graf von Hcnncberg) von1534 Sambstag nach Narie Coneeptionis nennt zuerst Christianv. H. ohne ihn als Geschlcchts-Aelteften oder als des Ritters Sohnzu bezeichnen (er war ohne Zweifel der Sohn Christian des Rit-ters). Nach den Worten des Lchnbriefs hat er ebenfalls „einenAid zu Gott und den Heiligen geschworen." In dem nächstenLehnbrief des Abts Philipp (Schenk von Schweinöberg) von Fulda