Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
148
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148 III. Fuldische Gesammtlehn.

nach der Priorität sich gefallen lassen wollten. Zu diesem Ende bater um Beistand und Vermittlung seines Lehnsherrn, des Kur-fürsten von Mainz. Denn es ist bemerkenswerth, daß die Fuldische ^Lchnshcrrlichkeit ungeachtet der vorhandenen Lehnbriefe nicht von /dem gesammtcn Stamme derer von Haustein anerkannt wurde.Der halbe Stamm, nämlich die Untersteinische Linie, empfing vonFulda die Belehnung; der andere halbe Stamm und namentlichdie Besitzer des Ansitzes Wcrlöhausen zur Bescnhauser Linie gehörigließ sich von Mainz belehnen. Fulda fand kein Interesse daran,gegen das übermächtige Mainz um verjährte Rechte zu streiten. -

In neueren Zeiten wurde der Rittersitz in zwei Güter von6 und 4 Hufen getheilt, von welchem letzteres durch Verkauf inandere Hände, Oekonom Siebcrt, gekommen ist.

Auf dem erstem befindet sich ein altcrthümliches Gebäude mit4 Thürmen an den Ecken; in einem derselben befindet sich die Wen-deltreppe. Am Tragstein unter dem Erker ist die Jahrszahl 1556und über der Hausthüre neben dem Hansteinschen das DcncschtWappen mit der Unterschrift:

Wer Gott vertrauthat wohl gebaut1565

und Mcrtcn v. U. und Margarethe v. Denc.

Das Dorf Lindenwerra, ebenfalls nahe an der hessischenGränze und an der Werra, ist eine spätere Erwerbung und wirddaher im Lehnbricfe von 1357 nicht genannt. Es war ein Fuldi-scheö Lehngut der Familie von Dvrnbcrg, von welcher Wernervon Hanstein dasselbe im Jahr 1376 erkaufte. Der Kaufbricsvom 2g. Juni 1376 (Urkb. 163) spricht auf Wilhelm vonDornberg, Wilhelms Sohn,sein Theil in Lingen werde mit"Holz, Feld, mit Wasser, Weide, mit den Leuten, mit Höfen, Wiesenund Fischereien, mit Kemnadcn, und allem Angefalle" an Wernervon Hanstein für 116 Mark. Wilhelm von Dornbergbekennt, daß er diese Güter gutwillig aufgelassen habe seinem Herrnzu Fulda, (keuckum oblatum) von dem sie sein Vater und er zu