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!I. Lchngütcr von Kurmainz.
unbeschwert heimfallen. Auch solle keinerlei Pfandschaft, die etwaaus diesen Gütern ruhen möchte, zum Vorwand gebraucht werden;vielmehr wolle der Erzbischof und seine Nachfolger diese Güteralsdann wieder zu Handen nehmen, und damit thun und lassen,als mit andern: eigenem Gute, ohne sich um die Ansprache undEinrede der Erben dieser Brüder zu bekümmern. — Den Grunddieser Maßregel, wodurch das Lehen nur in einen lebenslänglichenNießbrauch verwandelt wurde, erfährt man durch den Lehnbriefvon 1518, wodurch die Lehnscmpfänger Heinrich der ältere undWerners nachgelassene Sohne bekennen, daß dieses Lehen vom Erz-bischof Barthold für verfallen geachtet, weil ihre Eltern das Em-pfängnis: versäumt hätten. Sie bitten daher, ihnen nunmehr dieLehen ohne Beschränkung, und zu rechten Mannlehen zu ertheilen;„dieweil! sie sonst mit andern Gütern, davon sie ihres leibesnahrung„alß Nittermäßigcn Leuthen noch notturst haben mochten, nicht„hätten"; was denn auch von dem Erzbischof mit den Worten ge-schahe: „daß wir alß ein Liebhaber deß Adels, Ihnen und Ihren„Erben, die obgcmeldtc Lehen gnediglich zu leyhen geruhten, daß„unser Vorfahren genedigc Vertröstung, Ihren VorEltern geschehen,„und Ihrer aller unterthenige und flehentliche pitt angesehen und„demnach:c."
3) Das Dorf Töpfer und Zugehörung.
Sonderlichen der Ershauser Linie.
Lchnbriefo von 1479, 1539 und 1804.
Bevor die Windische Mark ein Lchngut derer von Haustein,Ditmarö Linie, wurde, aber fast gleichzeitig, erwarb dieser Stammdas am Fuße des als Wallfahrtsort berühmten Gehülfensbergeliegende Dorf Töpfer, Topp herc. Es kam zunächst durchKauf an die Familie. Im Jahr 1465 auf heiligen Pfingsttag(Urlb. 265) fügen nehmlich die Gebrüder und Vettern MaroldSander und Hermann Heinrich undHanö, alle genannt vonTopphere, dem Erzbischof Adolf zu wissen, daß sie ihr DorfTöpfer mit allem Zubehör, so wie sie es von dem Stifte zu