II. Lehngütcr von Kmmaiuz.
Die von Hanstcin damit nicht zufrieden, erhielten vom Nevi-fionsgerichte zu Mainz am 10. Septbr, 1704 das günstige Urtheil,das ihnen von den Fuhrdienstcn, anstatt 10 Tage, 25 Tage, undvon den Köchern statt 24 Tage — 30 zusprach, ebenfalls unterCompensation der Kosten.
Auf die gesuchte Deklaration hierüber erfolgte solche vom Ne-visionsgericht am 6. Juli 1713 dahin:
Daß die Dienste mit dem Geschirr ohne Unterschied des Zug-viehs, der Pferde oder Ochsen, zu leisten seyen und können dieje-nigen, welche vorhin Geschirr gehalten, solches aber um der Dienst-leistung willen abgeschafft, und durch Andere ihre Ländcreicn aus-stellen lassen, sich der schuldigen Dienste nicht entziehen, das Dicnst-geld bleibt wie es in dem Wiesenfeldschen Vergleich von 1599gesetzt worden. Auch stehet den Jmpctrantcn v. Hanstein zu wählen,ob sie die Dienste in Natur geleistet haben oder das Dienstgeldnehmen wollen. Die Dienste sollen durch tüchtige Personen undzwar früh Morgens zu rechter Tagszeit geleistet werden und brauchennicht als völlige Tagesdienste passirt zu lassen, wenn die Dicnstleutewegen unerträglichen Wetters dimittirt werden müssen.
Diesen harten Erkenntnissen widersetzten sich fortwährend dieDicnstleistendcn, welches nach dem Confcrenz-Prot. von Wahlhau-sen vom 27. Febr. 1716 den Beschluß veranlaßte:
„sollen die refractarischcn Unterthanen bei verweigerter Dienst-leistung mit inesicoratioir zum Gehorsam gebracht, auch nach„Befinden in der Erndtezeit die Versäumniß des Arbeitslohns„mit Geld ersetzt werden."
In dieser Zeit und gegen das Jahr 1720 war der Dienst-zwang so weit ausgedehnt, „daß man namentlich in Ershausen"weder gebrödete Diener, noch Pferde zu halten bedürftig war,»sondern alle Dienste die Unterthanen prästiren mußten." Dagegenwaren dieselben aber diesen Diensten so abgeneigt, daß wie einealte Notitz sagt — „man sie weder mit guten noch harten Worten„dazu antreiben kann, und sie nicht einmal bei Kraut, Rüben und„Flachs helfen wollten, welches doch zu den Haushalt unentbehrlich"ist, und man alles umbs Geldlohn abzubringen Fremden verlohnen"Müssen."