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bürg, Arnold, Ludolph, Heinrich von Nister, Arnoldvon Engers, Heinrich, Hildegcr.
Im Jahr 1245 stellt Graf Heinrich Urkundeaus über eine Schenkung des Ritters Markwardvon Miehlen und seiner Ehfrau Bertradis, die „mitgemeinsamer Hand" ihren halben Antheil an derMühle zu Miehlen und alle Güter, die sie hier undin Ehr besitzen, dem Kloster Ebcrbach als vollesEigcuthum übergeben. Der Ritter hatte die genann-ten Besitzungen in Gegenwart seiner Freunde, desKanonikus Anselm von St. Florin in Koblenz undder Ritter Dimo und Heinrich von Katzenelnbogen,und des versammelten Convents von Eberbach anReimund, den Abt des Klosters, abgetreten. Dannhatte er, zu größerer Sicherheit, zugleich mit seinerFrau zu Miehlen vor den Rittern Richwin undSifrid, dem Schultheiß und der versammelten Ge-meinde den Schcnkungs-Akt wiederholt. Er hattedabei diese Bestimmungen getroffen: So lange erund seine Frau leben, bleiben sie im Besitz; nachihrem Tode gehen die Güter, mit Ausschließungaller Erben, an das Kloster über. Wenn er außerLandes gehen und seine Frau unterdeß sterben sollte,so setzt sich das Klpster in den Besitz der Güterund reservirt ihm, was nach Abzug der Kosten vonden Einkünften übrig bleibt; kehrt er nicht zurück,
*) Die Urkunde ist ohne Angabe des Jahrs und des Orts,wo sie ausgestellt worden. Eine alte Abschrist aberfügt am Schluß die Worte hinzu: Datum et actum ktas.80ve anno twmini Iii". XIllII!°.