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auch künftig jeder Vorwand, das Kloster jener Ab-gaben wegen zu belästigen, benommen sei, zahlteihnen der Abt von Nomcrsdorf achtzehn Mark Sil-ber, um davon für das Recht, auf das sie verzichtet,ein Gut oder eine andre Berechtigung zu kaufen.Sie folgten hierin dem Beispiel ihres Vaters, dereinige Jahre vorher, mit feinem Vetter Graf Her-mann, dem Kloster Himmerode die Vogtei-Abgabenerlassen hatte, wobei, wie wir gesehen haben, dieGrafen Heinrich und Robert, obwohl noch sehr jung,als Zeugen zugegen waren. Daß sie auch jetzt nochnicht großjährig waren, ergibt sich daraus, daß— in dieser Vogtei-Angelegenheit — ihre Muttermit ihnen die Urkunde ausstellt; wie denn auch sonstdie ganze Abfassung der Urkunde, namentlich dieErwähnung der Zustimmung der Vasallen, daraufhinweist. Eine große Reihe von Zeugen wird auf-geführt, und es ist doch, wie ausdrücklich bemerktwird, nur ein Thcil von denen, die Alle bei dieserVerzichtleiftung zugegen gewesen. Unter ihnen sindviele, die das Jahr vorher mit dem Grafen Walramin Koblenz waren, wie die Edlen Bruno von Isen-burg und Werner von Boland und die Ritter von
bezog. Günther II. 82. Wann die Pfalzgrafen auf ihrObervogtei-Recht über das ganze Erzstist Trier verzichtethaben, ist nicht ganz gewiß.
*) Wenck, Abhandl. S. IOZ, folgert dies schon aus derfrüher erwähnten Urkunde der Gräsin Kuncgunde: sonstwürde „die Mutter, die den Consens ihrer Ministerialenanführt, noch weniger, die Leistimmung ihrer Söhne ver-gessen haben."