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1 (1842) Bis zum Jahr 1255
Entstehung
Seite
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feil sich zu einigen. Im Jahr 1158 ") am 9.März ward über den Tausch-Vertrag und am 1.April über die Convention mit dem Grafen dieUrkunde ausgestellt

*> sNicht im Jahr I l58, sondern im Jahr 1159. Bgl.

die folgende Anmerkung.)

") Die Urkunden bei Hontheim 1 585—583, und beiKremer II. S. 180 und 186, Vgl, die Varianten derzweiten Urkunde bei Kremer I, S. 374. Papst VictorlV. genehmigte den Tausch zwischen dem Hochstift Wormsund dem ErzbischcfHillin, Günther, ftml. «IIpI, I, 366,wo diese Bulle in's I. >158 gesetzt wird. Sie kann abernicht früher als in's I, 1>60 fallen, weil erst vom Sep-tember 1159 Victor'S Ansprüche auf die päpstliche Würdedatiren. sAuch die beiden Urkunden, welche den Tauschzwischen Worms und dem Erzbischof und die Uebertra-gung von Nassau an die Grafen von Lurenburg enthalten,sind nicht in das I, 1158, sondern in das I. 1159 zusetzen. Ich habe dafür diese Gründe: Erstens ist inbeiden Urkunden die siebente Jndiktion angegeben, wasauf 1159, nicht auf 1158 verweist; (nur in KremersAbschrift des Dillenburger Originals der zweiten Urkundesteht die sechste Jndiktion; diese Abschrift hat aber offen-bare Fehler;) die Jndiktion aber hat mehr Autoritätals die Jahrszahl. Zweitens führen unsre Grafen,sobald sie im rechtlichen Besitz der Burg Nassau sind,sogleich den Namen Grafen von Nassau; nun führt aberim Jahr 1158 Robert der Streitbare noch den Nameneines Grafen von Lurenburg, was um so mehr auffällt,da der Tausch der Burg Nassau in den Anfang des Jahrsfallt. Es ist eine Urkunde Erzbischofs Arnold von Mainz(ausgestellt zu Mainz, Jahr 1158, sechste Jndiktion),worin Graf Robert von Lurenburg unter den Zeugenvorkommt; sie steht bei Bodman, Rheing. Alterth. 176.