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2 (1853) Urkundenbuch
Entstehung
Seite
336
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Vergleichs an, zu rechnen und auf Trinitatis I73K die übri-gen 500(1 Rthlr, nebst denen Zinsen davon, von Pctri 173t»gerechnet, entrichtet und zu dessen Versicherung von dein Hrn.Gcncral-Licntn. Baron von Krassvw ordentliche Wechsel!ausgestellet werden sollen, vor deren Acceptirnng und zurVerfall.Zeit prompten Bezahlung der Hr. Gcneral-LicutnantBaron von Krassvw besonders einstehet.

Damit nun der Hr. General - Lientn. von Schwerinund seine Fr. Gemahlin hierunter desto mehr gesichert seynmögen, so wird Jbnen bis zur erfolgten völligen Bezahlungder gesambtcn 20,000 Nthlr. das alte Retentions.Recht, sosie iil denen trafst dieses Vergleichs nnnmchro ccdirten Gnh-tcrn gehabt, ohne »»v.ation gelassen, und setzet noch Über-bein dem Hrn. General - Lientn. Baron von Krassow de-ncnftlbcii alle seine Haabe und Gühter, so viel dazu vonRichten, dafür zu einem sichern Untcrpsande, auiii ooiikti-tutc» i„ ot zxitv.-itnti; oli>>o»,li na vai iaixli

5) Ueber dieses alles nimmt der Hr. General - Lieut.von Schwerin (außer dem durch den Wohlseel. HerrnGeneral-Major Baron von Krassow an seinen HerrnVetter, dem Hrn. Obrist-Lientnant Baron von Krassow,vermachten gesamten Gewehr und Biblivthcgne, welches allesdem itztgcmeldeten Hrn. Obrist - Licnt. als ein richtiges undagnoscirtcs Lcgatnm eigenthümlich verbleibet), zu sich, wasan Tapeten, Spiegel und sonsten unter dem Nahmen vonMobilicn anff den Gühtcrn befindlich ist, wie auch dieHälffte von der Orangerie und 50 junge Bäume ans derBanin-Sckule, nur das sonsten nicht daS geringste, so Erd-,Ried- nnd Nagelfest, oder eingemanret ist, losgerissen werde.

Ans dencii dorten befindlichen Bau-Pferden stehet deinHrn. Gcncrak.Lieut. von Schwerui frey zu nehmend Stiih-tcn, die vorhandenen Füllen aber wollen HH. Interessentenin loao unter sich theilen.

Gleichfalls wird demselben zugestanden die Unterthaniiiso anitzo als Hans - Mädchen zu Panscvitz ist, NahmensGnsta Hassen, nebst 2 von denen, außerhalb Guhts die-nenden Unterthanen, so wohl für ihre Person, als auch mirihren Familien, dafcrne sie verkcirathet seyn sollten, nndwerden selbige sofort bei Ablieferung der Gühter zu desHrn. Gcncral-Licnt. von Schwerin Eigenthums nnd Dis-position abgefolget, wogegen doch derselbe auch das für die-ses Jahr anff nechst koinmcnden Michaelis fällig werdendeGesinde-Lohn völlig vergnüget, und solches an alle und jedeso etwas zn fodern haben, richtig und unweigerlich auskeh-

ret, wie er denn auch, falls wider Vermuthen sicb annocheinige anff denen Gühtcrn hafftcnde ^VlluclinI - Schuldenanssgebcn mochten, dafür eine sichere Gewehr leistet, unteransdrücklicher hypvrhcsirnng seiner und seiner Fr. GemahlinGühter, sie seyn entweder laucl.il oder /liloiiinl.

6) Z» Fester Haltung alles dessen, was i» vorhergehen-den verglichen nnd versprochen worden, entsagen beide Theileallen und jeden Erccptionen, Ausflüchten, Statuten, Ge-wohnheiten, Recht nnd Gerechtigkeiten, geistlichen nnd weltli-chen, die entweder allbercits erdacht, oder durch menschlichenWitz annoch erdacht oder ersonnen werden möchten, nichtweniger allen Privilegien, Jndnlten nnd Freyheiten, diesel-ben mögen Nahmen haben, wie sie wollen, insonderheit de-nen Einreden, des Betruges, Furcht, Gewalt oder listigerUcberrcdnng, daß die Sacde nicht also, wie abgemeldet, für-gcgangen oder ein oder ander Theil dieses nicht recht ver-standen, inigleichen der Läsivn oder Verknrtznng, auch überdie Helffte, sammt allen andern Rechts-Wollthatcn von Ap-pellationen oder Einsetzung im vorigen Stande, auch dergewöhnlichen Ncchts-Ncgul, daß gemeine Verzicht nicht gelte,wann nicht eine absonderliche vorhergegangen, nnd in Summaallen denjenigen, wodurch dieser Vergleich ans cinigerlcyWeise hintertrieben, durchlöchert, oder inliinxi.-at werdenkönnte oder möchte ; immaßen derselbe nach scinein wörtlichenEinhalt und Verstände fcstiglich also gehalten nnd zwischenbeiden Theilen ein absonderliches Recht sein, auch vi», In-?i<i'u»ie»ti tIn-.i-antiKi-.ti haben nnd behalten, nnd da-wiedcr von keinen Theilen anff cinigerlcy Art nnd Weiseetwas geschehen oder vorgenommen werden soll.

Dessen zn mehrerer Uhrknnd sind davon 2 gleichlautendeErcmplaria anffgerichlet, und so woll von beiden transigiren-dcn Theilen, als auch von denen zn dessen Vermittelung cr-wchltcn Pcrsohncn zum Gezengniß eigenhändig unterschriebenund nntersicgelt worden.

So geschehen Siralsnnd, den 17. August ^nna 1735.HI-. 8.) Krassow. h». 8.) tfl. <1v 8al.na.-in m. zipr.

in chligcr Vormnndschafft meiner Gemahlin.(I-.8.) D.II. <1v8el.nei-inan, iiävl!-..-»»»« ffalii-nsmonen.

8-) I- F. v. Engclbrechte n, (1^. 8.) D. I. Gerde s,als Gczengc. als Gczcngc.

(I-. 8.) H. A. Wvlffradt, zum Gezengniß.

(I.. 8.) J.Otto. »,., (1-. 8.) L. F. Schröder,».-.,als Beystand Sr. Erc. des Hrn. als Beystand Sr. Ere. des Hrn.

Gen.-Lient. v. S ch w c r i n. Gcn.-Licnt. v. Kra s s o w.