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Sage ihrer Behauptung zu Grunde liegt, Brun habe sich aus der Schlacht entfernt und Maneß an seinerStatt das Zürcherische Heer befehligt. Wir müssen daher (der in Note 56 citirten Abhandlung hierin gänzlichfolgend) jene Behauptung als glaubwürdig betrachten, ohne jedoch über die einfache Thatsache hinaus zurBegründung oder Erläuterung derselben irgend etwas Sicheres zu wissen.
Sicherer ist dagegen, leider, daß Rüdger Manessens spätere Jahre dem glänzenden Anfange seinerLaufbahn nicht mehr entsprachen, daß Zerrüttung der Vermögensumstände und Unordnungen in der eigenenFamilie das Ende seiner Lebenszeit trübten. Die eben erwähnte treffliche Schilderung im Schweizerischen Museumstimmt allzusehr nicht nur mit den dort angeführten öffentlichen Akten, sondern auch mit allem demjenigenüberein, was aus urkundlichen Dokumenten mit Bezug auf des Bürgermeisters persönliche Verhältnisse her-vorgeht.
Von den Besitzungen, die dieser theils in theils außer der Stadt an Grundeigenthum, an Zinse», anVogteirechten, an Fischenzen ic. besaß, ist häufig die Rede. Wir führen nur zwei Punkte an. I» derStadt besaß und bewohnte Rüdger (VII) den ehemaligen Bibcrthurm in Brunngassen, wahrscheinlich seitI358.6H Das väterliche Besitzthum an Manegg und Leimbach hatte er mit dem Bruder gemeinschaftlichererbt. Allein 13^5 (Freitag vor St. Thomas. 19. Dezember) hatten die beiden Brüder den wesentlichstenTheil desselben, die beiden Höfe iy Niedcrlcimbach, um 136 March Silber an daö Kloster Nüti verkauft.Mit den Höfen war verbunden eine Benutzung des Holzes „in dem Berge und in den Holzen abManegge der Burg." Diese Burg aber, der Berg und die Holzmark an demselben sind in dem Ver-kaufe nicht begriffen und blieben nebst dem Kirchensatz zu Leimbach Eigenthum der Manessen.^) Dasselbemuß sodann an Nüdger oder seine Söhne ausschließlich gekommen sein, so wie wir diese nachmals auchim Besitze der Vogtei Wolliöhofen finden.
Rüdger Maneß, der Bürgermeister starb am 9. oder 19. November 1383. DaS Jahrzcitbuch derChorherrenstift Zürich nennt ihn unter ersterm Datum: Rüdger Manesso, Ritter, Bürgermeisterder Stadt Zürich; dasjenige der Kirche in Wer gedenkt unter dem zweiten der genannten Tage einerJahrzeit, die Rüdgers Tochter Adelheid, Gemahlin Ulrichs von Bonstetten, ihren Eltern gestiftet hat.
Rüdger hat zwei Gemahlinnen gehabt; die eine, Clara von Hertenbcrg, ist in dem eben erwähntenJahrzeitbuche der Kirche Wer (als die Mutter von Adelheid von Bonstetten) und in demjenigen der Kaplancnzum Großmünster unter dem 5. Februar genannt; die andere (wahrscheinlich zweite), von »unbekanntem Ge-schlechtsnamen, nennt das große Jahrzeitbuch der Stift unter dem 6. Februar: Jrmelgardis, einstGemahlin Rüdgers Manessen, des Rittters und Bürgermeister.
Das Siegel Rüdgers (VII) zeigt in dreieckigem Schilde die beiden Ritter, darüber den Helm mitzwei Hahnköpfen geziert; die Umschrift: 8. kuckZwi-i ckci ölanosso militis. (S. Rüdgcrs, genannt Maneß,
des Ritters.) °2)
K. Rüdgers sVII.) Nachkommen.
Die Familie Rüdgerö (VII.) des Bürgermeisters muß zahlreich gewesen sein. Wir kennen fünf Söhneund die schon genannte Tochter. Aber keiner der Söhne scheint Nachkommen gehabt zu haben, welche daöGeschlecht in gewohntem Stande erhielten. Denn mit ihnen selbst endet die letzte sichere Kunde, die wir
S. Note 50. Nrk. Stiftsa. Z. 4, Zuli 1353.
Sch. v. N. Nr. 1Z37 <j. Dürst, stlecr. Stadtbtbl. kl 14. Staats«. Kart. Nütt PSß. 84. - S. Tafel II. Nr. 4.
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