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Hand- u. Adressbuch der Geschlechtsverbände u. Stiftungen
Entstehung
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Nackträge.

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die Abfindung und die Aussteuer der vermöge der autonomischenDispensitionsbefugniss von der Succession in das Grundeigenthumausgeschlossenen Söhne und Töchter zu befördern.

Die G-esammt-Stiftung zerfällt in 2 Abtheilungen, vondenen eine jede in Rücksicht sowohl des Beitritts und der Theil-nabme, als der inneren Verwaltung eine besondere Stiftungbildet, nämlich:

1) eine Stiftung zu Präbenden für unverheiratete Töchterund wenn die Verhältnisse es gestatten werden, zur Gründung einesFräulein-Stiftes, und 2) eine Stiftung zur Erziehungs-Anstalt für Söhne. (Ritter-Akademie zu Bedburg, siehe Nach-trag No. 2 pag. 209).

Die Aufsicht über die Stiftung und das Stiftungs-Vermögenund die daraus hervorgegangenen Anstalten, sowie die Wahl, An-stellung und Entlassung des dabei zu gebrauchenden Personalsgebührt der General-Versammlung der Genossenschaft und dieVerwaltung dem Ausschuss, als Curatorium dieser Stiftung.

Der Stiftung sind die Rechte einer öffentlichen Corporationbeigelegt.

Die erste Instanz ist das Königl. Landgericht zu Düsseldorfoder das künftig in dessen Stelle tretende Landes-Justiz-Collegiumbei vorkommenden Differenzen und Meinungsverschiedenheiten.

15. Rnlinow.

Fräulein-Stift im Regierungs-Bezirk Cöslin.

Stiftsherr und Patron 1891: Otto von Bonin, Ritterguts-besitzer auf Lupow.

Stifts-Vorsteher: Landrath von Puttkamer in Cöslin.

16. Stolp in Pommern.

1. Fräulein-Stift.

Priorin 1891: Eugenie von Reckow.

Stifts-Vorsteher: Landrath von Puttkamör in Cöslin.

2. Das „von Lettow-Pomeiske"-Stift. Hospital für ältereLeute; eingeweiht 2. Juli 1889.

17. Tscliirnau.

Kreis Guhrau. Stift für adlige Damen; gestiftet vonRudolph von Lestwitz zu Ober-Tschirnau im Kreise Guhrau.