Kloster-, Landschaftliche, und anderweitige Stifte. 181
5. Bassum.
Adeliges Stift, Kreis Syke, Grafschaft Hoya.
Berechtigt: Familien von dem Busche, von Baumbach, vonDincklage, von Issendorf, von Münchhausen, von Oldershausen, vonder Schulenburg-Wolfsburg, von Wedell, von Wurmb.
Aebtissin 1891: Cäcilie von Issendorff.
6. Bayern.
1. Allgemeine adlige Fräuleinstiftung.
Anwartschaft: Die Fräulein derjenigen adligen Familien,
welche Familien- oder Stammactien besitzen.
Vorstand: Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Adligen.
2. Fräuleinstiftung in Bayern zu Ansbach.
6. Bayreuthin Franken, adliges Fräuleinstift „Die Birke".
Anwartschaft: Damen der fränkischen reichsunmittelbarenGeschlechter.
8. Bergen, Kloster, auf Rügen.
Für adlige Jungfrauen.
Stifts-Ordnung vom 31. Juli 1857, bestätigt vom Ministeriumdes Innern, de dato Berlin 11. Februar 1858.
Altes Reglement für das adelige Jungfrau-Kloster datirt vom31. Januar 1806.
Berechtigt zur Aufnahme: eheliche unverheirathete adeligeTöchter aus Rügen mit gewissen Bedingungen.
Verwaltung: 2 Curatoren.
Kloster-Convent: Ober-Präsident der Provinz Pommern.
9. Berlin.
1. Stift in Berlin, gegründet vom Minister Rother zur Auf-nahme, respective Unterstützung unbescholtener Töchter von Be-amten und Officieren, welche das 40. Lebensjahr zurückgelegt haben.
Verwaltungs-Behörde: Curatorium der Stiftung in Berlin;Bureau: Jägerstrasse No. 64.
2. Stiftung in Berlin. Versorgungsanstalt für Adlige undBürgerliche weiblichen Geschlechts aus höheren Ständen.
Gestiftet von der 1849 verstorbenen Frau Kammergerichts-präsident von Scheve, geborene von Leckow.
Verwaltungs-Behörde: Armendirection in Berlin.
Siehe Nachtrag II, 1 No. 17.