100 Geschlechts-, Familienstiftimgen sowie Stipendien.
28. von Borcke.
Siehe Verbände No. 15.
1. Familien-Stiftung für die lehnsfähigen männlichennnd weihlichen Mitglieder der Familie von Borcke.
Stipendien nnd Zulagen bis zu 600 Mk.
Familien-Vorstand: Graf von Borcke zu Stargordt.
Verwaltung: Königl. Amtsgericht zu Labes in Pommern.
2. von Borcke - Begenwalder - Stiftung für die Nach-kommen des Hans von Borcke und dessen Ehefrau Dorothea>geborne von Glasenapp.
Vererbung an die von Borcke nur aus den Häusern Stargordtund Kankelfitz-Lessonthin.
Vorstand: Major von Borcke-Kankelfitz.
3. Geldfideicommiss des Hauses Grabow, für die vonBorcke aus demHause Grabow, nach den Grundsätzen der Primogenitur.
4. Graf von Borcke-Fideicommiss, bestehend aus Star-gordt, Molstow, Zogenow, Schofanz, Krössin im Kreise Begenwalde.
5. von Borcke-Altwigshagen-Fideicommiss, für diemännlichen Nachkommen des Majors a.D. Grafen von Borcke-Stargordt, der 1888 Nutzniesser ist. Primogenitur.
Verwaltung: Oberlandesgericht in Stettin.
29. von Bose.
Balthasar und George von Bose stifteten 1447 Sti-pendien für Studirende in der Provinz Sachsen, für Angehörigeder Familie von Bose.
1890 Curator: Der Geschlechts-Aelteste des Geschlechtsvon Bose.
30. Bracht.
Familien-Stiftung eines bedeutenden Kapitals für diemännlichen und weiblichen Nachkommen des Stifters, des Kauf-manns Stanislaus Friedrich Gottfried Bracht, adeligen undbürgerlichen Standes.
Die Zinsen werden an die Nachkommen des Stifters vertheilt.
Antrag beim Amtsgericht Stettin.
31. von Brandenstein.
Siehe Verbände No. 18.
Familien-Stiftung.