98 Geschlechts-, Familienstiftungen sowie Stipendien.
täten der Universität oder der beiden Abtheilungen der Königl. Hoch-schule zu Berlin. Bei der Verleihung ist durch das Testamentder Stifterin den Nachkommen mehrerer in demselben bezeichnetenFamilien Vorzugsrecht gegeben, und in zweiter Linie soll den Ein-geborenen der Vaterstadt der Erblasserin, Kleve, ein Vorzugsrechtzustehen.
Curator: Bector und Senat der Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.
20. von Bismarck.
Schönhauser Stiftung des Fürsten von Bismarck. Gegründet1885 für junge deutsche Männer, welche sich dem höheren Lehr-fache an höheren deutschen Lehr-Anstalten widmen, bis zur be-soldeten Anstellung; ebenso erhalten Wittwen von Lehrern deshöheren Lehrfaches Unterstützungen für sich und die Erziehungihrer Kinder.
Sitz: Schönhausen.
21. Bock von Wülfingen.
Friedrichs-Stiftung. Siehe Verbände No. 13.
Die Stiftung ist bestimmt für die directen Nachkommen desVaters des Carl Ferdinand Bock von Wülfingen.
22. von Bodenhausen.
Stiftung, von Bodenhausen, Wilkens Sohn, auf Arn-stein, Mühlhof, Leubnitz, Schullehrer, errichtete 1621 eine Stiftungfür die Armen der Eittergüter Mühlhof und Leubnitz.
23. Bölilendorff.
1. Stipendium; Stipendien zum Studium auf 4 Jahre.
Zwei Stipendien an Adlige und Bürgerliche, jedes zu 300 Mk.
pro Jahr.
Anträge sind bei der Königlichen Regierung zu Stettin unddem Königlichen Oberlandesgericht zu Stettin zu stellen, welchebeide Behörden zusammen die Entscheidung treffen.
2. Stipendium für einen Referendar (adelig oder bürgerlich),welcher bei dem Oberlandgericht zu Stettin oder der Regierung zuStettin angestellt ist, dessen Vater kein Vermögen besitzt, und beieinem der erwähnten Collegien steht, oder verstorben ist.
Ein Stipendium auf 3 Jahre und zwar circa 720 Mk. pro Jahr.