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Hand- u. Adressbuch der Geschlechtsverbände u. Stiftungen
Entstehung
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Deutsche Adelsgenossenschaft.

christlicher Monarchie, der mit Gut und Blut stets opfer-bereite Adel, zu einer Zeit zusammenbricht, wo diefinsteren Mächte des Unglaubens und der Vernichtungden letzten Ansturm gegen Altar und Thron und gegenalle, Staat und Gesellschaft erhaltenden Kräfte des ge-einigten Vaterlandes unternehmen.

Zur erfolgreichen Bekämpfung des weiteren Verfalls des Adelshaben die Vorschriften unseres Hilfsvereins, um die aufgebrachtenMittel nicht zu zersplittern, möglichst enge Verwendungs-Grenzen ge-zogen und in erster Linie zwei Aufgaben gestellt:

a) für die Kinder mittelloser Adliger zu sorgen,

b) den würdigen Ernährern solcher Kinder zur Erlangung ehr-barer Lebensstellungen behilflich zu sein.

Der Hilfsverein will also vornehmlich erziehend wirken, unsereadlige Jugend soll vor dem Untergange bewahrt und da-durch dem weiteren Verfall des Standes vorgebeugt werden.

Selbstverständlich hält der Hilfsverein mit den angeführten Auf-gaben seine Pflichten noch nicht für erfüllt, vielmehr wird derselbenach wie vor, wo immer auch die Noth bei ihm Hilfe sucht, durchKath und Fürsprache Beistand leisten.

Andererseits muss es besonders betont werden, dass der Hilfs-v erein nur in solchen Fällen helfend eintritt, wo dem Adel ein wür-diges Mitglied erhalten oder gerettet werden kann.

Der Hilfsverein zählt zur Zeit ca. 80Ü Mitglieder und zwar650 Ehren- und ordentliche, sowie 150 unterstützende Mitglieder.

In den allmonatlich abgehaltenen Sitzungen, an welchen ausserden Mitgliedern der Oberleitung auch regelmässig die Vereinsdamenund andere Vereinsgenossen Theil nahmen, konnten eine grosse Reihevon Bittgesuchen durchberathen, und bis jetzt mehrere hunderte vonFamilien in Unterstützung genommen werden; viele Bittsteller musstendeshalb zurückgewiesen werden, weil nach den mit Hilfe des König-lichen Heroldsamtes angestellten Ermittelungen der Adel ohne Be-rechtigung geführt wurde; viele Gesuche blieben auch als ungeeignetunberücksichtigt.

Die bewilligten Unterstützungen werden grundsätzlich so langegewährt, bis die betreffenden Familien bezw. Kinder eine selbstständigeStellung finden, oder sich der "VVohlthat unwürdig zeigen.

In den meisten Fällen wurde für die schulpflichtigen Kinder dasSchulgeld zum Besuch von Gymnasien und Cadetten-Corps,Zulage für Offiziers-Aspiranten und Einzahlungen fürMädchen zur Erwerbung adliger Stiftsstellen, zum Besuch