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Deutsche Adelsgenossenschaft.
zur Wahrheit zu machen. Wir hegen die volle Zuversicht, dass dieZiele der Genossenschaft auch auf dem weiteren Gebiete der helfendenLiebe und stützenden Barmherzigkeit mit jedem Jahr und in demMaasse wachsen werden, als unsere Standesgenossen unserer Vereinigungihre theilnehmende Mitarbeit durch Beitritts-Erklärungen zuwenden,werden. Diese Ziele laufen darauf hinaus, die Genossenschaft zu einerStätte zu bereiten, an der die Fäden aller Bestrebungen, den Standsittlich und wirthschaftlich zu heben, sich zum Knoten zusammen-schiirzen, zu einer Stätte, deren Pforte sich jeder Noth des Standes,wenn auch nicht zur sofortigen Heilung, so doch zur Linderung öffnet.
Verehrte Standesgenossen! Unser Arbeitsfeld ist gross, und eserscheint unmöglich, auf nur flüchtigem Streifzug dasselbe in allenseinen Theilen zu beleuchten. Voll und ganz vermag nur der dasLeben und Wirken der Genossenschaft zu erfassen und zu verstehen,der mit dem festen Willen an sie herantritt, ihr nicht blos seinematerielle Unterstützung zu leihen, sondern in ihr und von ihr ausdas grosse christliche, sittliche, gesellschaftliche und wirtschaftlicheErbe der Väter gegen den wilden Ansturm des Umsturzes zu ver-teidigen.
■ Möchte frischer und hochherziger Entschluss unsere Standesge-nossen immer mehr der Erkenntniss zuführen, dass ihre edelmännischePflicht in allererster Linie einer Vereinigung gehört, welche, wie keineandere, es sich zur Aufgabe setzte, ihre Geburtsstandes-Traditionenkommenden Geschlechtern zu bewahren. Die von der Genossenschaftbeschlossene Decentralisation der Arbeit nach den wesentlichsten Ge-sichtspunkten unseres Standeslebens, der rasche Aufschwung des be-reits erwähnten so segensreich wirkenden Hülfs-Vereins, endlich dieBegründimg von Landes bez. Bezirks-Abteilungen erscheinen durchausgeeignet, das Schaffen und Wirken unserer Bewegung in immerhöherem Grade von der Centralstelle hinauszutragen in weitere Reichs-gebiete. Den Eintritt thunlichst schon der Jugend unseres Standeszu gewähren, hat die Genossenschaft die Altersgrenze des Aufzu-nehmenden auf das vollendete 24. Lebensjahr bestimmt, vorausgesetzt,dass demselben die übrigen Bedingungen, als untadliger Ruf, Ver-pflichtung zu den Statuten und selbstständige sociale oder Berufs-Stellung zur Seite stehen. Der Verwaltungs- und Unterstützungs-Zwecken zufliessende Jahres-Beitrag wird auf Grund von selbst-verständlich discret behandelter Selbst-Einschätzung in zahlreichen,,der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen entsprechenden Ab-stufungen von 6 bis 200 Mk. jährlich erhoben.
Auf eine langjährige Erfahrung zurückblickend, tritt die Genossen-schaft mit diesem Mahn- und Weckruf vor die Glieder des