76 Die Stiftungen und deren Bntwickelung.
harmlosesten, nur aus Leichtfertigkeit, Bequemlichkeit und Unzu-friedenheit gezüchteten erscheinen, dafür wird man uns auf Seite derehrlichen Adelsfreunde, so hoffen wir, Dank wissen.
Wir schliessen unsere Gedanken zu dem Capitel „adeligeFamilienstiftungen" mit dem dem Statute der der deutschen Adels-genossenschaft entlehnten Appell an den christlichen Adel unseresdeutschen Vaterlandes: Pfleget und wahret den von den Vätern er-erbten oder von euch erworbenen Grundbesitz, widerstrebt mitder ganzen Kraft Eurer Energie und Eures Konnens, einerVeräusserung desselben ohne zwingende Gründe, und befestigtihn, wo es nur irgend möglieh erscheint, durch Majorats-,Eideicommiss- oder Capital-Stiftungen auf Zins und Zinseszins;letztere, seien sie auch anfanglich noch so klein, möglichst mitder Bedingung, nach hundert, oder wie viel Jahre sonst ge-boten erscheinen, das gestiftete Vermögen in befestigtemGrundbesitze anzulegen! —
Wer etwas Treffliches leisten will,
Hütt' gern was Grosses geboren,
Der sammle still und unerschlafftIm kleinsten Punkte die höchste Kraft.
Was die Familienstiftungen im Königreich und Her-zog thum Sachsen anbetrifft, so wurde infolge der Theilung Sachsens,von den Commissarien der betheiligten Staaten unter dem 27. Sep-tember 1825 eine Convention über die dem Königreich und die demHerzogthum Sachsen zu überweisenden Familienstiftungen ab-geschlossen.
Das dieser Convention beigeschlossene Verzeichniss der adligenStiftungen ist im sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt von 1828zu ersehen — die Stiftungen selbst sind indessen im Text der fol-genden Blätter mit aufgenommen worden.
Ausser den angegebenen Stipendien haben noch zahlreicheadlige Familien an sonstigen Stipendien Antheil, worüber mannachsehe in „Faber's württembergischen Familien-Stiftungen", undin „L. Fr. Staibs Stipendienbüchlein."
In vorstehenden Blättern ist öfter des „Vereins Nobilitas"Erwähnung geschehen, und so mögen noch einige Notizen über diesen„Verein zu Nutzen des im Deutschen Reiche wohnendenchristlichen Adels" hier Platz finden, zumal derselbe ähnlicheTendenzen verfolgt, wie die Abtheilung II der Deutschen Adels-Genossenschaft und deren Hilfs-Verein.