Druckschrift 
Hand- u. Adressbuch der Geschlechtsverbände u. Stiftungen
Entstehung
Seite
70
Einzelbild herunterladen
 

70

Die Stiftungen und deren Entwickelung.

Blicken wir im Kähmen pietätvoller Erinnerung auch an solche Grossthatenunserer Vorfahren, zurück in die graue Vorzeit, so finden wir schonzu den ältesten Zeiten mitteleuropäischer Christianisirung das frommeBestreben der Kaiser und der Edlen vor, durch Geschenke und Ver-gabungen aller Art, die Kirche, den Hort ihres geistigen Lebens, mög-lichst zu festigen und zu sichern. Dementsprechend sind die ältestenStiftungen die Klöster, denen später die Erz-, Hoch- undCollegialstifter folgten; auch geistliche und freiweltliche Stifter fürErauen wurden vielfach gegründet. Der Ehre Gottes in erster Linie,in gewissem Sinne aber auch der Standes- und Familiengemeinschaftglaubte der Adel mit dieser Stärkung der geistlichen Macht zu dienen.Er wuchs mit seinen Sippen allgemach in die Interessen der heimischenKirchen und Klöster hinein, auf die er nicht nur durch Sitze und Be-gräbnissstätten, durch bestimmte, ihm vorbehaltene Conventual- undCapitular-Stellen, sondern auch durch seine stifterischen Verfügungs-rechte an sich, leitenden Einfluss erhielt. Aber schon zur Zeit derKirchenspaltung fing dieser Einfluss allmählich zu verblassen an, dieBeziehungen der alteingesessenen Adelsfamilien zu den geistlichenStiftern lockerten sich mehr und mehr und wohl mag es der historischeund besonders der kirchengeschichtliche Entwickelungsgang geradedes 16. Jahrhunderts bewirkt haben, dass sich das Interesse und dieFürsorge unserer deutschen Adelsgeschlechter, mehr auf die engereFamiliengemeinschaft verdichtete und in den folgenden Jahrhundertenzu zahlreichen Familienstiftungen führte, an deren Segnungen sich dielebenden Generationen noch erfreuen, wie sie den kommenden dasBand bleiben werden, das sie mit dem Wesen und dem Geiste ihrerAltvorderen liebend umschlingt und sie deren Wohlthaten in dank-barer Verehrung gemessen lässt.

Wir finden den Familienstiftungen die verschiedenartigstenZwecke vorgeschrieben, meist aber sind es Beihülfen zu akademisch-wissenschaftlicher Ausbildung, Erziehungsbeiträge für Mädchen undKnaben, Erhaltung von Witt wen und Waisen und Aussteuerbeschaffungen,zu welchen die gestifteten Mittel verwandt werden. Die Verwaltungdieser Mittel sollte naturgemäss nur in den Händen der Familien-häupter, der Geschlechtsvorstände, oder aber in denen anderweitigeradeliger Corporationen oder Verbände liegen. Bedauerlicher Weise istdas anders. Schon im 17. und 18. Jahrhundert finden wir die auf-fallende Erscheinung, dass ausser den Familien selbst, den Ritter-Kantonen, Domkapiteln und Klostervorständen etc., auch staatlichenBehörden in ausgedehnterer Weise und mit ziemlich unumschränktenMachtbefugnissen die Verwaltung von adeligen Familienstiftungenübertragen wurde. Die Säcularisirung der Klöster und die Auflösung