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1 (1852) A - K
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GRAFEN V. DIETRICHSTEIN.

Grafen v. Dietricüstein.

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ffiefterrctd).

Besitz: die Herrschaft Waldenstein, Rabenstein undStübing; die Herrschaft Lanilskron und

Vollständiges grosses Wappen der Grafen v. Dietrichstein nach dem Frei-herren-Diplom vom S. .luli 1514 und der späteren Bestätigung vom Kaiser Ferdi-nand II. bei der 19. Aug. 1631 erfolgten Erhebung in den Grafenstand. Quadrir-ter Schild mit Mittelschild: von Gold und Roth schrägrechts gclheilt mit zwei sil-bernen Winzer-Messern, deren Hefte golden und die Spitzen aufwärts- und auswärls-gekehrt sind. 1 in Silber ein schwarzer Geierfuss und Schenkel, mit den Krallennach der linken unteren Ecke des Feldes gekehrt; 2 in Roth ein grosses silbernesKreuz; 3 in Schwarz ein silberner Sparren; 4 in Gold eine schwarze dreimal sichwindende Schlange pfahlweise gestellt. Fünf gekrönte 1-lclmc. Auf dem rechtenein schwarzer, mit einem silbernen Spurren belegter Adlers.fltige]; auf dem zweitensteht der Geierfuss des 1. Feldes; auf dem mittleren ein Husch von drei schwar-zen Strausscnfcdcrn, welche mit den Messern des Mittelscbildes belegt sind; aufdem vierten Helme ein langes silbernes Kreuz zwischen zwei rollten Adlersflügeln,und auf dem linken Helme ein mit der Schlange des 4 Feldes belegter Busch von3 goldenen Straussenfedcrn. Die Decken des rechten und zweiten Helmes sindschwarz und silbern, die des mittleren rollt und golden, des vierten rollt und sil-bern, und des linken schwarz und golden. Der rechte und der linke Helm stehenbisweilen nicht auf dem Sehilde, sondern zu beiden Seiten unten am Schilde.Das eben beschriebene Wappen wird neuerlich der Linie Diclrichstcin - Hohenburgbeigelegt, während das der Linie Dietrichstein zu Weichselstadt und Rabenstein,wie folgt, beschrieben wird: quadrirter Schild. 1 wie oben der Mittelscbild; 2 inSchwarz ein silberner Sparren; 3 in Silber ein schwarzer Geierfuss etc., und 4 inGold eine schwarze dreimal sich windende Schlange.

Die zur fürstlichen Linie gehörigen Grafen v. Dictrichslcin-Proskau-Leslie füh-ren den Schild dreimal der Länge nach und einmal quergetheilt, also Sfeldrig, miteinem Mittelscbild. Mittelscbild und Feld 2, 3, 6 und 7 entsprechen ganz deinHaupt- und Mittelschilde des oben nach dem Diplome vom 8. Juli 1514 beschrie-benen Wappens. 1 und 8 quergetheilt, oben golden, unten schwarz, zeigt einennach der rechten Seite aufspringenden Hirsch von natürlicher Farbe; 4 und 5aber, der Länge nach gelheilt, rechts silbern, links rollt, zwei querliegende, mit denVordertheilen an einander stossende Hufeisen,'von denen das rechte rollt, das linkesilbern ist. Diese 4 Felder sind das Proskausche Wappen. Auf dem Schilde ste-llen sechs Helme. Der rechte, zweite, dritte, vierte und linke kommen ganz mitden oben beschriebenen fünf Helmen überein, aus dem fünften, mit schwarz undgoldener Decke, wächst ein aufspringender Hirsch empor. Auch hier werden derrechte und linke Helm gewöhnlich zu beiden Seiten des Schildes unten gesetzt.

Statt des vollständigen Wappens wurde früher oft nur der Mittelscbild, be-deckt vom mittleren Helme, geführt.

Vehlen.