GRAFEN V. ALTEN.
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Franz den Jüngeren, geb. 15. Febr. 1806, Albert den Jüngeren, geb.1809, k. k. Oberst, und Friedrich , geb. 1815, k. lt. Major, venu. 1850mit Maria v. Conrad, und aus zweiter Ehe mit Catliarina v. Prandi zweiSöhne: Hoger , geb. 1833, und Emil , geb. 1837. Graf Peters IlruderAlbert der Aellere, verm. mit Josephine v. Prandi, bat zwei Söhne:Heinrich , geb. 1828, und Gustav , geb. 1S33, und ein anderer BruderBartiiolomäeus , k. k. Kämmerer und Feldmarschall-Lieutenant, gest. 1836,hat zwei Söhne: Friedrich , geh. 19. Sept. 1809, k. k. Major in d. A.,verm. 1843 mit Bosa v. Skala, aus welcher Ehe Otto , geb. 1844,stammt, und Adolph , geb. 11. März 1811, k. k. Biltmeislcr in d. A.,verm. 1843 mit Christina v. Bezeredi, hinterlassen. Von einer anderenLinie lehen die Gebrüder: Franz der Aeltere, Präsident des lt. k. Land-rechts zu Innsbruck, verm. mit Elisabeth Gräfin v. Consolati, geb. 1806;Albert , k. k. Tribunalrath zu Bergamo, und Joseph . Der Vater dieserdrei Grafen und der Grossvater der Grafen Franz des Jüngeren, Albertdes Jüngeren und Friedrich waren Brüder.
Grafen v. Alten.
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Besitz: Riebeck, Stelle und Warinbüchen im Fürslenlhum Lüneburg und Wilkenburg imFürstentbum Calenberg.
Wappen: in Silber sieben rotlie in Form eines rechten Schrägbalkens aneinander gestellte Wecken, von denen nur die oberste sieh in den Schildcsrand ver-liert. Sie sind sännntlieb mit einer goldenen Samenkapsel belegt. Auf dem Schildeerbebt sich über der Grafenkrone ein gekrönter Helm, welcher mit sieben linksge-kehrlen schwarzen Hahnenfedern an rothen Schäften besteckt ist. Die zur Rechtenist die grösste, die zur Linken die kleinste. Die Helmdecken sind silbern undrolh. Den Schild hall rechts ein Schütze vom ersten leichten Bataillon der englisch-deutschen Legion, links ein Soldat des kurhannöverschen Fussgarderegiments unddie Devise ist: Pro Patria.
Die Familie v. Alten gehört zu dem ältesten Adel in Hannover undBraunschweig, war stets in den Fürstenthümern Calenberg und Lüne-burg reich begütert und Glieder derselben werden bei den wichtigstenBegebenheiten in diesen Gegenden als Theilnehmer oder Zeugen genannt.