70 Zweite Abtheilung.
gewöhnlich „einst Burggraf" und nennt sich auch einmal (7. Aug.1300) „summus capitaneus Misnensis" *); ein durchaus noch nichtaufgeklärtes Yerhältriiss.
Ehe wir jedoch zu seiner, von der Heimath sich entfernendenNachkommenschaft, die des burggrätlichen Titels sich fortbedient,auch gewisser Rechte an Magdeburg auch fernerhin sich zu er-freuen halle, übergehen, können wir es uns nicht versagen, we-nigstens zweier bisher in der Genealogie der burggräflichen Linieder Querfurter übergegangenen Personen des Namens Udo zu ge-denken.
In einer Urkunde Kaiser Friedrichs zu Erfurt den 17. Sept.1180 werden genannt: Borchardus Borggravius Magdeburgensis etfrater suus Vdo junior **). Dieser bis jetzt unbeachtet gebliebeneBruder des Burggrafen Burchard III. setzt bei der ausdrücklichenBezeichnung des jüngern, einen ältern Udo aus demselben Geschlcchtevoraus. Das ist nun aber kein anderer, als derjenige, welcher inder nämlichen Urkunde Udo, Bischof von Zeitz genannt wird, undden wir, in Rücksicht auf den Zeitraum, innerhalb welches er inzahlreichen Urkunden genannt wird, seit 1140 Dompropst und von1126 bis 1186 Bischof von Zeitz, als den Vatersbruder Udo's desJüngern anzusehen haben.
Aber die Richtigkeit des hier angedeuteten Verwandtschafts-verhältnisses wird uns noch durch andere Urkunden bestätigt. Esnennt nämlich 1166 3. Ocl. Bischof Udo (II.), seinen gleichnamigenVorgänger (Udo I.) avunculus ***). Udo's II. Mutter inuss somiteine Schwester Bischof Udo's I. gewesen sein. Da dieser nun einSohn des Landgrafen von Thüringen, Ludwigs des Springers, war,so muss Udo's II. Vater, nämlich Burggraf Burchard I. gleichfalls
gensis (Ludwig rcliq. V, 87); ebenso später 1293 (Leuckfeld anliq.Praemonstrat. Anh. v. Klost. Gottesgnade p. 70.)
*) Märcker S. 30S.
**) P rat je Brem. u. Verden VI. S9.
***) Schöttgen und Kreysig dipl. II. 427.