54 ZweiteAbtheilung.
Jahres, von welchem die Eingangs dieser Abhandlung citirle Ur-kunde den für den ersten Conradsburger erkannten Egino an der Bodeim Nördthüringau begütert erscheinen lässt. Wir tragen hiernachkein Bedenken, den Egino I. von Conradsburg für den Bruder Bruno'svon Querfurt zu erklären; und auf diese Weise die Stammesgemein-schaft beider Geschlechter für nachgewiesen zu erachten.
AVas nun den Gebhard betrifft, der in seinem Sohne Burcharddas Querfurlsche Geschlecht fortpflanzte, und in seiner Tochter Idadie Grossmutter Kaiser Lolhar's erzeugte *), so kann er meinerMeinung nach derjenige Gebhard nicht sein **), der im Jul. 982 ineinem unglücklichen Kampfe Kaiser Otto's gegen die Saracenen inCalabrien seinen Tod fand, weil nicht anzunehmen ist, dass derVater Bruno seinen Sohn um einige 30 Jahre überlebt, und dassdennoch der Sohn Nachkommen hinterlassen haben sollte; und weilwiederum es unwahrscheinlich ist, dass ein im Jahre 982 Verstor-bener der Grossvater sein könnte von demjenigen Gebhard vonQuerfurt, der 144 Jahre später am 18. Februar 1126 im Kampfegeblieben ist. Dieser letztere war aber wirklich der Enkel vonBruno's Sohn Gebhard. Wir beziehen dagegen auf unsern Gebharddie Nachricht von einem im Jahre 1017 zwischen den Grafen Geb-hard und Wilhelm geschlossenen Frieden"""* 1 "'), um so mehr alsletzterer der den Querfurtschen Besitzungen angränzende Thüringi-sche Graf aus Weimarschem Stamme ist.
Ohne den Sächsischen Annalisten würden wir Burchard, welcherein Sohn des 1017 und ein Vater des 1126 erwähnten Gebhard
*) Gebehardus genuit Burchardum et Idam . . . Ida peperit Gc-behardum patrein Lotharii imperatoris. (Annal. Saxo. VIII. 658. 745.)
**) Moojer Beiträge zur Genealogie der Dynasten von Querfurtin Förstemann's Neue Mittheil. VII. B. 4. II. S. S4. Der 14. Juliwird hier als Sterbetag angegeben. Lamberti annal. (V. 65.) setzenden 15. und Thietmar (V. 765.) den 13. Juli.
***) Fit pax inter Gcvehardum et Willehelmum comites 1070 (Thiet-niari chron, V. 852. und fast ebenso Annal, Saxo VIII, 671.)