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stein verwalteten, und der sie den Grafentitel verdanken, lag ganzwo anders.
Nach Wohlbrücks gründlicher Nachweisung steht urkundlichfest, dass die Edlen von Valkenstein das südlich der Ohre gelegeneComilat des Nordthüringaues, welches die Grafschaft Billingshoge,auch die Grafschaft Wolmirstcdt genannt worden ist, und welchesdie Markgrafen von Brandenburg als Rcichslehen besassen, nach denGrafen von Hillcrsleben, darum auch wohl Grafschaft Ilillerslcbengenannt, verwaltet haben, mithin nicht als unmittelbare Reichsbeamte,sondern als Yicegrafen. Ferner steht urkundlich fest, dass erst mitdem Eintritt dieser Beamtung die bisherigen Edlen von Valkensteinals Grafen bezeichnet werden; und zwar höchst bedeutsam wirddurch eine ansehnliche Zahl von Urkunden nachgewiesen, dass inden ersten Jahrzehenlen dieses Verhältnisses der Titel Graf ihnennur gegeben wird: von den Markgrafen von Brandenburg, von denErzbischöfen von Magdeburg und den Bischöfen von Brandenburg;also von denjenigen Personen, die Lelms- und Diöcesanherren ge-dachter Grafschaft oder Vasallen und SufTragane derselben waren;nicht aber in Urkunden, die in näherer Beziehung zu ihrer Stamm-herrschaft stehen: der Bischöfe von Halberstadt, der Aebtissinnenvon Quedlinburg, der Aebte zu Badenstedt, so wie der in entfern-terer Beziehung stehenden Markgrafen von Meissen, und Erzbischüfevon Mainz. Endlich wird von Wohlbrück gezeigt, wie die Vice-vcrwaltung der Grafschaft an der Ohre durch Bia, die Schwesterund Miterbin des Grafen Otto von Ilillersleben an ihren Gemahl,den Edlen Burchard von Conradsburg als Allodialstück füglich habeübergehen können, wenn diese, wie die Vicegrafschaften zumeist,auf Pfandschaft beruhte.
Eine gleiche Bewandtniss, wie es mit dem Vicegrafen-Verhält-nisse der Grafen, von Valkenstein im nördlichen Comilate des Mag-deburgischen Nordthüringaues oder der Grafschaft Billingshoge hatte,erblicken wir mit dem südlichen an der Bode gelegenen Theil dieserGrafschaft. Auch sie war als Reichslehen in den Händen der Mark-