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1 (1843)
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Gerechtsame protestirt: namentlich dass der Amtmannvon Freudenberg sich unterstanden, zu Ebenheid Ge-richt zu halten (1543) 20 ). Der Hof des Klosters zuWeickerstelten Avard dem Grafen abgetreten, unter derBedingung, dass die darauf haftende Gült und Zinsenjährlich dem Kloster von den gräflichen Lasten zuSchweinburg sollten entrichtet werden (1544) 21 ). Ob-wohl K. Karl V. in drei Urkunden v. J. 1541 und1548 die Klöster Brombach, Grünau, Holzkirchen,Triefenstein und Höchst, welche in der GrafschaftWertheim und Herrschaft Breuberg gelegen waren,unter den besonderen Schutz und Schirm des Werthei-mer Grafen stellte 22 ), so erliess er doch auch (1547)ein Commissorialschreiben an den Pfalzgrafen Friedrichin Betreff verschiedener Lasten, welche widerrechtlichvon den Erzbischöfen von Mainz, den Bischöfen vonWürzburg und den Grafen von Wertheim dem KlosterBrombach auferlegt worden 23 ). Der Graf von Wert-heim stützte sich auf die gehabten Rechte seiner Vor-fahren, welche er eher zu vermehren gedachte, alsvermindert haben wollte. Als Schutzherr der Klösternahm Michael III. das Schatzungs-, Lagerungs-,Atzungs- und Schlüsselrecht in denselben in Anspruch,wogegen sich die Convenle sträubten; obwohl Spruch-briefe diese Rechte dem Wertheimer Grafen zusicherten,

20) Urkk. im Brombacher Kl. Archiv.

21) Urk. im Bromb. Kl. Arch.

22) Werth. Gegenbericht Doc. 13 — 15.

23) Urk. im Brombach. Arch.