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1 (1843)
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fingen nebst Zugehör wurden Mittwoch nach Dionys.1531 demselben Vormünder übertragen 6 ).

Während der dreizehn ersten Jahre der Vor-mundschaft, in welcher Zeit Michael durchaus garkeinen Antheil an der Regierung nehmen durfte,wurden sämmtliche Activ-Lehen von den Vormündern,mit Einschluss der Mutter des Grafen, verliehen: so,um ein Beispiel anzuführen, erhielt Nicolaus Hass dieBelehnung von ihnen mit den Gütern des Sigmund vonBirkenfeld (1533) 7 ). Auch der Erbstreit, den die GräfinMartha von Wertheim, Gemahlin des Grafen Wolfgangvon Castell, in Betreff der Hinterlassenschaft ihresVaters Michael II. erhob, ward von ihnen in derArt interimistisch vertragen (22. Febr. 1536), dassdie Gräfin Martha sogleich eine Entschädigung von2000 Gulden und die Anwartschaft auf Breuberg,nach Erlöschung des Wertheimischen Grafenstammeserhielt 8 ).

Die erste Belehnung, welche Graf Michael III.selbst empfing, war die Eichstedtische. Der BischofMoriz belehnte (den 7. Mai 1541) mit dem DorfeDerdingen den kaum dreizehnjährigen Grafen: die zweite

6) W. U. B. n. CXXXIX. k.

7) Urk. im Nürnberger Archiv.

8) W. {J. B. n. CCXXV. Die Cessionsurkunde der Gräfin ist von dem-selben Datum 22. Febr. 1536. Die Quittung über die empfangenen2000 Gulden vom 5. Mai 1536. Bei dem Erlöschen des Wertheimi-schen Mannsstamms überliess der Graf Ludwig zu Stollberg dieHälfte des Dorfes Remlingen nebst Zugehör an Castell. Urkk. darüberim Werth. Archiv v. .1. 1556 u. 1564. Vgl. Viehbeck Gesch. derGrafen von Castell S. 51.