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1 (1843)
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Für den unmündigen Michael III. ward nun eineVormundschaft eingesetzt, welche bis zu seiner Voll-jährigkeit die Regierungsgeschäfte besorgte. An derSpitze derselben stand die Mutter des unmündigenGrafen: ihr heigegeben als Vormünder waren WilhelmIV. Graf zu Eberstein und der Schenk Wilhelm Herrzu Limpurg. Die Einrichtung dieser Vormundschaft be-stätigte Kaiser Karl V. durch zwei Urkunden (Speier18. April und 24. Mai 1531) '): er belehnte sie(Regensburg 16. Mai 1541) mit den Reichslehen 2 ).Den beiden Vormündern gab der böhmische KönigFerdinand schon im folgenden Jahre (Regensburg8. April 1532) 3 ) den Lehenbrief; vier Wochen spä-ter (6. Mai) der Würzburger Bischof Konrad überden 3. Theil der Cent zu Wertheim, über das Kammer-amt und die Rheinsteinischen Lehen mit dem Anfügen,dass Graf Michael, wenn er vierzehn Jahre alt sey,die Würzburgischen Lehen vortragen solle"). Fast zugleicher Zeil (4. Mai) ward dem Schenk WilhelmHerrn zu Limpurg als Vormund des Grafen Michaeldas Eichsetdtische Lehen durch den Bischof Gabrielertheilt').

Die Fuldaischen Lehen über Breuberg und Rem-

1) W. U. B. n CCXX II. CCXXI.

2) w. U. B. n. CXLI. 1.

3) W. U. B. n. XCVII. 1.

4) Würzburger Bericht v. Bisch. Julius gegen Leonstein S. 138 fll.Die Urk. findet sieh im Original im gräfl. Werth. Archiv.

5) Urk. im gl äff. Werth. Archiv.