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Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts, worin dieMarscalci, Camerarii, Dapiferi und Pincernae, welcheals Zeugen in den bischöflichen Verhandlungen genanntwerden, lauter Personen des niedern Adels sind 14 ).Erst im 14. Jahrhundert Hessen sich die reichsfreienfränkischen Grafen, durch die Vorlheile, welche mitdem Hofamte verknüpft waren, gewonnen, verleiten,mit den Erbämtern sich beleihen zu lassen: wie un-ten angegeben wird, verstanden sich die Grafen vonWertheim am spätesten zu solchem Lehendienst, woderselbe bei der allgemeinen Verbreitung unter demhohen Adel nicht mehr anstössig gefunden wurde.
Dass Graf Gerhard schon Würzburgische Lehengetragen, mag allerdings der Fall gewesen, da erauch Fnldaische gehabt: doch lässt sich urkundlich nichtanweisen, welche Lehen es gewesen. Von seinemSohn und Nachfolger ist es gewiss, dass er solcheLehen gehabt.
Nach dem Jahre 1170 findet sich Graf Gerhardnicht mehr erwähnt. Daher mag er um diese Zeitgestorben seyn.
Ii) Cf. Regest Boica in dieser Zeit u. Schuttes a. a. 0. not. i. Wieman aus Schöppach's Ilenneberg. Urkundenbuch n. XXXVI. p. 26ersieht, ertheilt der Würzburgische Bischof Iring noch im J. 1261dem Botho von Eberstein und seiner Familie das Marschallamt erblich.